Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung fällt es schwer, einen entsprechenden Anspruch auf Sperrung seitens Ihres Vertragspartners zu finden.
Ihr Partner muss Ihnen den Server vertraglich zur Verfügung stellen.
Dass auf einer „Unter-HP“ evtl. rechtswidrige Inhalte enthält, begründet wohl einen Unterlassungsanspruch - aber kaum einen Grund für die komplette Sperrung.
So hat auch das LG Lüneburg betritt entschieden, dass bei Spam nicht der komplette Mailserver gesperrt werden kann.
Hier sollte - nach Prüfung Ihres Vertrages - umgehend anwaltlich gegen die Sperrung vorgegangen werden.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
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