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IP-Sperrung von Colocation-Provider

7. Juli 2009 19:32 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Wir haben bei einem Rechenzentrum Colocationsfläche angemietet. Die im Netz befindlichen Rechner sind innerhalb des IP-Bereiches des Datacenter-Betreibers, jedoch bei RIPE mit unseren Daten hinterlegt.

Auf einem Server wird ein System für Gratis-Homepages betrieben. Auf dem Server befinden sich ca. 50.000 Homepages.

Der Datacenter-Betreiber erhielt von ebay eine Mitteilung das auf unserem Server eine Phishing Seite.

Er hat uns gestern darüber per Mail informiert. Die Seite wurde von uns gestern Nachmittag gesperrt. Heute hat der Provider die IP-Adresse des Webhosting System gesperrt.

50.000 Nutzer können damit Ihre Homepages seit einem Tag nicht mehr erreichen. Uns entgehen hunderte Euro an Werbeeinahmen.

Darf ein Colocationsprovider überhaupt einen ganzen Server vom Netz trennen? Ist er für den Schaden haftbar?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung fällt es schwer, einen entsprechenden Anspruch auf Sperrung seitens Ihres Vertragspartners zu finden.

Ihr Partner muss Ihnen den Server vertraglich zur Verfügung stellen.

Dass auf einer „Unter-HP“ evtl. rechtswidrige Inhalte enthält, begründet wohl einen Unterlassungsanspruch - aber kaum einen Grund für die komplette Sperrung.

So hat auch das LG Lüneburg betritt entschieden, dass bei Spam nicht der komplette Mailserver gesperrt werden kann.

Hier sollte - nach Prüfung Ihres Vertrages - umgehend anwaltlich gegen die Sperrung vorgegangen werden.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

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