Ich habe die Plattform Rover im Netz gefunden, über die man Hundesitter finden kann, aber auch zu einem werden kann. Da dachte ich mir ich melde mich an und schaue mal was passiert. Jetzt habe ich zwei Buchungsanfrage, einmal über 2 Nächte für 40€ und eine über 1 Nacht für 20€.
Jetzt fragt Rover mich auf einmal nach meiner Gewerbesteuer Nummer und eigener Steuernummer. Freibeträge werden mit jährlich ca. 12.000€ steuerfrei ohne gewerbe angegeben. Im Netz finde ich andere Beträge und den Hinweis ab 400€ jährlich wäre man bereits ein Gewerbe.
Zu meiner Frage also, wenn ich nur so nebenbei ein paar Mal im Monat auf einen Hund aufpasse, muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Wie und ab wann muss ich das als Privatperson versteuern?
Wenn Sie nur hin und wieder über Rover auf Hunde aufpassen und damit nur geringe Beträge verdienen, gilt das steuerlich in der Regel als gelegentliche Nebentätigkeit. Solange es nicht regelmäßig und mit klarer Gewinnerzielungsabsicht erfolgt, müssen Sie dafür meist kein Gewerbe anmelden. Steuerlich gilt: Auch kleine Nebeneinnahmen müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Aber anmelden trotzdem beim Finanzamt.
Umsatzsteuer müssen Sie nicht ausweisen oder abführen, solange Ihre Gesamteinnahmen im Jahr unter 25.000 Euro liegen. Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn der Gewinn 24.500 Euro pro Jahr übersteigt. Eine Gewerbeanmeldung wäre erst dann erforderlich, wenn Sie diese Tätigkeit regelmäßig anbieten und damit dauerhaft Geld verdienen wollen. Bei ein paar Einsätzen im Monat mit kleinem Betrag genügt es in der Praxis, die Einnahmen einfach korrekt in der Steuererklärung zu erfassen.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!