Sehr geehrte Ratsuchender,
Ihre Verärgerung ist mehr als verständlich.
Eine generelle Leinenpflicht gibt es nicht, allerdings kann jede Gemeinde Satzungen erlassen, so dass Sie bei Ihrer Gemeinde nachfragen sollten.
Ich würde Ihnen raten, das Ordnungsamt einzuschalten, und die Hundehalter zu melden. Machen Sie Bilder vom Hund und Hundehalter, damit eine Identifikation möglich ist, wobei diese Bilder aber nur dann gemacht, wenn der Hund sich auf Ihrem Grundstück befindet.
Dann dürfen Sie auch den Halter fotografieren, da die Abwägung der Rechte insoweit zu Ihren Gunsten gehen wird.
Die Beseitigungskosten dürfen Sie dem Halter auferlegen, allerdings nur dem Halter, dessen Hund auch ein Haufen zugeornet werden kann - eine pauschale Geltendmachung ist nicht möglich.
Sicherlich ist es Hausfriedensbruch, wenn der Halter bewusst den Hund auf Ihr Grundstück lässt; ein Zutritt werden Sie unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht aber gewähren müssen.
Sofern Sie den Halter nicht selbst festhalten und er Ihnen die Personalien nicht mitteilen will, können Sie - falls möglich - über die Hundemarke den Halter ermitteln. Ist das nicht möglich, können Sie solange hinter dem Halter hergehen, bis dieser in sein Haus geht, damit Sie so seine Adresse ermitteln können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Wenn ich das Ordungsamt einschalte, bleibe ich im Rahmen der Ordnungswirdrigkeit (Hundekot nicht beseitigt), richtig? Wenn ich auf "Hausfriedensbruch" eingehe, wäre dann nicht die Polizei zuständig? (Straftat) Kann ich mit einem Foto eine Anzeige erstatten und die Identifizierung der Polizei überlassen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
das ist korrekt und so können Sie auch vorgehen.
Es steht aber zu vermuten, dass die Nachforschungen der Polizei dann vielleicht doch anderen Aufgaben zum Opfer fallen. Daher würde ich das Ordnungsamt einschalten, da dann die Wahrscheinlichkeit des Einschreitens und des künftigen Unterlassens (also Ihrem Hauptziel) größer sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg