Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich haftet der Tierhalter für die von seinem Tier ausgehende Tiergefahr. Bei einer Beißerei zwischen zwei Hunden, bei der sich die "Schuldfrage" nicht eindeutig feststellen lässt, beträgt die Quote meist 50 %. Insofern haben Sie entgegenkommenderweise der anderen Halterin bereits die Übernahme der Tierarztkosten zugesagt.
Sollte die Dame den Vorfall tatsächlich melden, so könnte das Ordnungsamt eine Begutachtung durch den zuständigen Amtsveterinär anordnen. Es besteht die Möglichkeit, einen Hund als "gefährlicher Hund" einzustufen mit der Folge verschiedener Auflagen wie Maulkorb- und Leinenzwang, Sachkundenachweis. Dies richtet sich nach dem Landeshundegesetz Ihres Bundeslandes. Ob Ihr Hund in Ihrem Bundesland als sogenannter Kampfhund geführt wird, ist dabei nebensächlich, es kommt allein auf den Beißvorfall an.
Da dies - wie Sie schreiben - der erste derartige Vorfall ist und der andere Hund nicht verletzt worden ist, ist es nach meiner persönlichen Erfahrung allerdings eher unwahrscheinlich, dass Sie mit derartigen Konsequenzen zu rechnen haben.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben. Bei Verständnisfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Haselau
Rechtsanwältin
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