Sehr geehrte(r) Fragende(r),
prinzipiell hat die Versicherung Recht, dass Schadensfälle nur bei unverzüglicher Meldung reguliert werden. Nun kommt es darauf an, ob Sie von dem Verlust des Rehes erst nach den 20 Monaten erfahren haben oder bereits nach dem Ereignis (das wird nicht so richtig deutlich). Ab Kenntnis des Verlustes hätten Sie das der Versicherung unverzüglich mitteilen müssen.
Wenn der Bauer nun seinen Schaden geltend machen möchte, muss er Ihnen den tatsächlichen Verlust nachweisen. Sie haben ein Recht dazu, sich die Rechnung über das Reh (bzgl. der Höhe)zeigen zu lassen.
Ggf. würde ich mir die Anzahl seiner Rehe und ein Foto des verschwundenen zeigen lassen und ggf. nachzählen.
Letztendlich wird es schwierig sein, wenn z.B. das Reh aus anderen Gründen gestorben ist. Aber die Beweislast trägt im Endeffekt er.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Falls ein weiteres Vorgehen notwendig wird, würde ich mich über eine Beauftragung sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Heißt das jetzt, dass ich die Rechung nicht bezahlen muss, solange er mir nicht bewiesen hat, dass das Reh wirklich verschwunden oder tot ist?
(wir haben sofort vom Verlust des Tieres erfahren, der Bauer meinte aber wir sollen warten vielleicht kommt es wieder und dann hat er erst 20 monate danach eine Rechung (450Euro)geschrieben!) ich bezweifle das es Fotos oder ähnliches von den Rehen gibt, abensowenig wissen wir wieviele Rehe er vor dem Vorfall hatte ! vielen Dank
Da Sie das sofort wussten, wird die Summe schwerlich von der Versicherung getragen. Es lohnt sich vielleicht, mit der Versicherung noch einmal zu handeln (vielleicht die Hälfte aus Kulanz), indem sie den Fall so schildern wie hier (dass Sie dachten, das Tier kommt noch wieder und der Bauer Sie vertröstet hat).
Ich würde zudem den Bauern schriftlich auffordern, Beweise für das Verschwinden und die Höhe des Verlustes zu erbringen. Fragen Sie ihn gezielt nach der Anzahl der Tiere oder einem Foto. Sie dürfen auf keinen Fall untätig nicht zahlen, sondern müssen Ihre Bedenken schriftlich mitteilen. Behalten sie sich im Schreiben die Zahlung vor und sagen aber auch, dass, wenn er Beweise vorgetragen hat, sie auch zahlen – sonst riskieren Sie ggf. Rechtsmittel. Wenn Sie untätig bleiben, riskieren sie aber auf alle Fälle sofortige Rechtsmittel.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.