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Heilmittelwerbegetz gültig für Blogger?

5. September 2014 01:48 |
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Medizinrecht


Sehr geehrter Anwalt,

ich habe mich durch eine Umstellung des Lebenstils von krank krankhaft zu sehr gesund von einer unheilbaren Krankheit geheilt. Tausende Menschen auf der ganzen Welt haben sich mittlerweile auf diese Art von dieser Kranheit geheilt.

Jetzt möchte ich über meine Krankengeschichte bzw meine Gesundung auf einem Blog schreiben. Finanzieren würde ich meinen sehr hohen Zeitaufwand durch Affiliate Marketing bzw die Veröffentlichung eines ebooks.

Ich bin weder studierter Mediziner noch Heilpraktiker. Ich habe nicht vor irgendwelche materiellen Dinge zu verkaufen wie Wunderpillen, Käutertees oder sonstiges. Genauso wenig möchte ich Ärzte auf meinem Blog empfehlen. Meine Heilung wurde bisher nicht von einem Arzt dokumentiert, da ich jetzt mein eigener Arzt bin. Ebenso sind meine Tipps im krassen Widerspruch zur gängigen Meinung der Götter in Weiß, es gibt bislang keine Studien in diesem Bereich.

Falle ich hiermit unter das Heilmittelwerbegesetz?

Oder darf ich meine Geschichte und Tipps/"Heilungsversprechen" veröffentlichen bzw vermarkten?

Sollte ich einen Disclaimer verwenden indem steht dass ich kein Arzt bin und die Anwendung auf eigene Gefahr geschieht?
Oder sollte ich das Projekt ganz lassen?

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