Sehr geehrte Fragestellerin,
das Hausrecht ist Ausfluß des Eigentumsrecht und ebenfalls grundrechtlich geschützt. Es wäre ggf. eine Grundrechtsprüfung vorzunehmen. Sie müßten dann aber beweisen können, dass Sie in Ihren Grundrechten verletzt sind, dies halte ich vorliegend zumindest für schwierig.
Grundrechte haben in aller Regel nur Relevanz gegenüber dem Staat. Entscheidend wäre also, ob der Träger dieser Einrichtung eine öffentliche Stelle ist.
In der Regel dürfte für den Streit um ein Hausverbot ein Gegenstandswert im Bereich von 3000 € bis 4000 € angesetzt werden.
Ich hoffe meine Antwort kann Ihnen zu einer ersten Orientierung dienen. Sie ersetzt nicht die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, weil bei Überprüfung des Sachverhaltes, insbesondere anhand der zu prüfenden Unterlagen sich Umstände ergeben, können die zu einer abweichenden Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Martin
Rechtsanwalt
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