Sehr geehrter Fragesteller,
da die Regelung hier leider eindeutig ist, müsste von Ihnen nunmehr beweisen werden, dass Sie unverschuldet eine von beiden Hausarbeiten nicht zu Ende schreiben konnten.
Dies können auch krankheitsbedingte Zustände sein, beispielsweise Stress oder Ähnliches, was allerdings durch ein ärztliches Attest bewiesen werden müsste.
Andernfalls sehe ich hier leider wenig Chancen bei einer Klage, wobei sich zwar hierbei immer noch vor Gericht auf ein Weiterstudium unter Auflagen geeinigt werden könnte, allerdings stehen die Chancen sodann entsprechend nicht so gut aus, wenn wir das Verschulden nicht entkräften können.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Was würden sie mir nun für das Gespräch am Dienstag beim Prüfungsamt empfehlen? Etwa, dass ich mir nachträglich ein Attest besorge bezügloch Prüfungsangst oder Stresssituation in der Phase (was auch zutreffen könnte. Denn der Grund, warum ich die Hausarbeit nicht zu ende schreiben konnte, liegt an der Tattsache, dass ich in den Ferien einer anstrengenden selbständigen Tätigkeit nachgehe.)
Allerdings war der Abgabetermin, der 28.04.14.
Wier würden sie an meiner Stelle beim Prüfungsamt argumentieren?
Und denken Sie ich kann mit Kulanz bzw. Nachsicht rechnen?
Sehr geehrter Fragesteller,
lassen Sie sich wenn möglich ein ärztliches Attest ausstellen und Sie sollten sich auch bereits informieren, wo Sie zusätzliche Hilfe gegen Prüfungsangst bekommen könnten.
Dies zeigt dem Prüfungsamt, dass Sie auch and iesem Problem arbeiten und dass Ihnen sodann noch eine letzte Chance gegeben werden könnte.
Die anstrengende Tätigkeit würde ich allerdings nicht erwähnen, da das Studium an erster Stelle stehen sollte und dies keinen rechtlichen Hinderungsgrund darstellt.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt