Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

HOAI

28. September 2011 23:11 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von

Ein Architekten-Auftrag wird im Jan. 2009 erteilt.
Ein Architektenvertrag wird nicht geschlossen.
Frage:
Ist die HOAI 2009, die im Juni 2009 in Kraft getreten ist, anzuwenden, oder gilt noch die alte HOAI 2002 ?

29. September 2011 | 06:11

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

die HOAI 2009 ist am 18.08.2009 in Kraft getreten, dem Tag nach der Verkündung am 17.08.2009.

Somit gilt nach § 55 HOAI 2009 , dass für Leistungen, die bis zum 17.08.2009 einschließlich vereinbart wurden, die HOAI alte Fassung gilt.

Grundsätzlich wäre aber der von Ihnen bezeichnete Auftrag zu prüfen, da bei einer stufenweisen Beauftragung jeweils der Zeitpunkt der Beauftragung der einzelnen Stufe maßgeblich wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON

(2982)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER