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HOAI
Ein Architekten-Auftrag wird im Jan. 2009 erteilt.
Ein Architektenvertrag wird nicht geschlossen.
Frage:
Ist die HOAI 2009, die im Juni 2009 in Kraft getreten ist, anzuwenden, oder gilt noch die alte HOAI 2002 ?
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Sehr geehrter Ratsuchender,
die HOAI 2009 ist am 18.08.2009 in Kraft getreten, dem Tag nach der Verkündung am 17.08.2009.
Somit gilt nach § 55 HOAI 2009
, dass für Leistungen, die bis zum 17.08.2009 einschließlich vereinbart wurden, die HOAI alte Fassung gilt.
Grundsätzlich wäre aber der von Ihnen bezeichnete Auftrag zu prüfen, da bei einer stufenweisen Beauftragung jeweils der Zeitpunkt der Beauftragung der einzelnen Stufe maßgeblich wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
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