ich habe mein Einzelunternehmen in das Handelsregister eingetragen (HRA - e.K.) muss ich jetzt mein Gewerbe ummelden ? oder abmelden, und dies dann erneut anmelden ?
Bei Änderung der Rechtsform reicht es aus, wenn eine Gewerbeummeldung (wird unter Ummeldung gefasst, obwohl es nur eine Änderung der Gewerbeangaben ist )erfolgt. Dazu muessen Sie bei dem für Sie zuständigen Gewerbemeldeamt einfach nachweisen, dass sich die Gewerbebezeichnung in .... e.K. geändert hat. Dies können Sie durch Vorlage der Handelsregistereintragung tun, die Ihnen ggf. über den Notar automatisch nach Eintrag zugeleitet wird.
Eine Abmeldung und Wiederanmeldung ist hingegen nicht erforderlich.
Ich hoffe, Ihre Frage damit zufriedenstellend im Rahmen dieser Erstberatungsplattform beantwortet zu haben.
Rechtsanwalt Sascha Steidel Fachanwalt für Familienrecht