Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum einzig der ersten rechtlichen Orientierung dient und sich die aufgezeigte Rechtslage anders darstellen kann, wenn Ihrerseits Informationen fehlerhaft oder unvollständig übermittelt wurden.
Zu Ihrer Frage:
In wirtschaftlichem Zusammenhang, ist unter einem Geschäftsführer diejenige Person zu verstehen, die in einem Unternehmen die Geschäfte leitet. Gesetzlich findet sich dieser Begriff z.B. in § 35 GmbHG
in dem es heißt: "Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten". Da in Ihrem Fall keine derartige Gesellschaft oder auch nur ein Geschäftsbetrieb vorliegt, wäre die Bezeichnung nicht korrekt.
Strafbar machen würden Sie sich jedoch, wenn Sie sich derartig bezeichnen würden, allein durch diese Bezeichnung nicht. Sie denken hier möglicherweise an den § 132a StGB
(Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen). Dieser zählt einige Berufsbezeichnungen wie etwa Arzt oder Rechtsanwalt auf. Die Aufzählung in dieser Vorschrift ist jedoch abschließend. Die Bezeichnung "Geschäftsführer" ist damit folglich nicht betroffen.
Dennoch rate ich Ihnen davon ab, eine derartige Bezeichnung zu wählen, da dies den Eindruck erwecken könnte, dass es sich bei der von Ihnen geplanten Seite um eine kommerzielle Seite handelt. Dies könnte Sie - etwa gegenüber dem Finanzamt - in Erklärungsnöte bringen. Zudem könnte bei Dritten, wenn Sie gegenüber diesen als Geschäftsführer auftreten würden, der Eindruck entstehen, dass hinter Ihnen ein (solventes) Unternehmen steht. Würde sich Ihr Gegenüber im Vertrauen darauf mit Ihnen auf einen Vertragsschluss einlassen, ist Ärger vorprogrammiert. So könnte etwa der Vorwurf des so genannten Eingehungsbetruges erhoben werden.
Abschließend schlage ich Ihnen daher vor, einen Bezeichnung zu wählen, die nicht nur Ihre Tätigkeit korrekt beschreibt, sondern auch Missverständnisse ausschließt. Im Hinblick darauf, dass es um den Betrieb einer Website geht, bietet sich hier die Bezeichnung „Betreiber“ an.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hemmer
Rechtsanwalt
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Also werde ich mich nicht Geschäftsführer nennen! Betreiber hört sich aber auch ein bisschen doof an! Präsident wäre auch möglich, oder?
Oder was gibt es noch für Möglichkeiten?
Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage. Auch der Titel Praesident waere - wenn auch ebenfalls nicht strafbar - wohl keine ganz passende Bezeichnung. Dieser wird in der Regel neben der Bezeichnung für ein Staatsoberhaupt vielfach in der Verwaltung oder auch bei Vereinen genutzt. Wie bereits dargelegt, empfehle ich, eine Bezeichnung zu waehlen, die Ihre tatsaechliche Taetigkeit beschreibt und nicht die Gefahr der Verwechslung mit anderen Taetigkeiten beinhaltet. Eine Auflistung von Möglichkeiten ist hier kaum zu erstellen, da es hier im Grunde keine Limitierung auf bestimmte Bezeichnungen gibt. Wie bereits dargelegt halte ich die schliche Bezeichnung als Betreiber für die passenste und angemessenste.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hemmer
Rechtsanwalt