Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Bei der Ausgestaltung Ihrer Geschäftsbriefe sind Sie in Ihrem Fall zunächst nur verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben des § 37 a HGB
zu beachten. Danach ist nur vorgeschrieben, dass darauf der Firmenname in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des Handelsregisters nebst Rechtsformzusatz „e.K. oder „eingetragener Kaufmann", der Firmensitz sowie Handelsregisternummer und Registergericht erscheinen müssen.
Weitere Angaben zum Unternehmen sind also freiwillig und können grundsätzlich frei bei der Gestaltung des Geschäftsbriefes vorgenommen werden. Insoweit steht auch der gewünschten Aufführung Ihrer Ehefrau im Grunde nichts entgegen. Zu beachten wäre dabei allenfalls, dass es § 18 Abs. 2 HGB
verbietet, dass die Firma irreführende Angaben enthält. Ihre Frau darf daher auf dem Geschäftsbrief nur nicht dergestalt erscheinen, als dass der Eindruck entstehen könnte, diese wäre Firmeninhaberin oder z.B. in irgendeiner Form vertretungsberechtigtes Organ. Um dies zu vermeiden können Sie ja z.B. Ihre Frau derart in den Geschäftsbrief aufnehmen, als dass Sie diese mit Namen und z.B. dem Zusatz „angestellte Betriebswirtin" aufführen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch eine schöne Vorweihnachtszeit und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
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