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Geruchsemmission durch Müll LKW im Gewerbegebiet.

23. September 2012 18:22 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Die Frage ist:
ist das abstellen der LKW zulässig b.z.w. durch uns zu Tolerieren.
Zur Lage:
Es handelt sich um ein Gewerbegebiet in dem auch eine Wohnbebauung zulässig ist. So haben Wir 1998 unsere Werkshalle mit Einliegewohnung gebaut u. bezogen.
Seit Anfang des Jahres wurde das Nachbargrundstück an den für die örtliche Müllentsorgung zuständigen Betrieb vermietet.
Hieraus ergeben sich für uns folgende Belästigungen:
1) Die LKW werden im Winter schon ab 5:15 Uhr warm laufen gelassen.
2) je nach Wetterlage verbreiten die LKW einen bestialischen und ekelerregenden Gestank.
Zur näheren Erläuterung:
Die LKW stehen unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Also ca. 3m vom Wohnzimmer b.z.w. Kinderzimmer entfernt.

Bilder Links:

http://desmond.imageshack.us/Himg339/scaled.php?server=339&filename=mll12092302.jpg&res=landing

http://desmond.imageshack.us/Himg59/scaled.php?server=59&filename=mll12092301.jpg&res=landing

23. September 2012 | 20:19

Antwort

von


(531)
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60431 Frankfurt
Tel: 069 - 523140
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

Sie werden dann eine Abwehrklage gemäß §§ 907 , 1004 I BGB erheben bzw. einen Beseitigungsanspruch §§ 823 II i.V.m. 1004 I BGB haben oder immissionsschutzrechtliche Maßnahmen durch die Verwaltungsbehörde vor den Verwaltungsgerichten begehren können, wenn die Geruchsimmissionen des benachbarten Müllentsorgungsbetriebes die Duldungsgrenze gem. § 906 BGB überschreiten. Eine Duldungspflicht besteht dann, wenn die Benutzung des Nachbargrundstücks ortsüblich ist, d.h. „ wenn eine Mehrheit von Grundstücken in der Umgebung mit einer nach Art und Ausmaß einigermaßen gleich bleibenden Einwirkung benutzt wird". Insofern wird es zunächst maßgeblich auf die Lage Ihres Grundbesitzes im Geltungsbereich des Bebauungsplans ankommen. Ich gehe davon aus, dass Ihr Eigentum in einem Mischgebiet liegt. Grundsätzlich gilt: Wo Gebiete unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ist die Grundstücksnutzung mit einem Rücksichtnahmegebot belastet. Aufgrund des Vorhandenseins von Gewerbeflächen in der Nachbarschaft wird Ihnen daher ein größeres Maß an Einwirkungen zuzumuten sein, als dies in einem reinen Wohngebiet der Fall ist. Um dieses Maß zu bestimmen, wird als Anhaltspunkt die Einhaltung der Geruchsimmissionswerte der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) herangezogen werden können. Werden die Mittelwerte der GIRL überschritten, wird dies für eine von Ihnen nicht hinnehmbare Geruchsbeeinträchtigung sprechen. Um verlässliche Aussagen darüber treffen zu können, ob die Beeinträchtigungen durch das Nachbargrundstück so groß sind, dass diese von Ihnen nicht hingenommen werden müssen, werden im Ergebnis zunächst die Geruchsimmissionswerte gutachterlich festgestellt werden müssen.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

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