Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Grundsätzlich kann das Gericht einem nicht erscheinenden Zeugen ein Ordnungsgeld auferlegen.
Hier ist Ihnen nach Ihrer Schilderung jedoch kein Verschulden anzulasten, von einer ordnungsgemäßen Ladung als Zeugin kann nicht ausgegangen werden.
Sollte Ihnen bereits durch Beschluss ein Ordnungsgeld auferlegt worden sein, sollten Sie hiergegen binnen 2 Wochen nach Zugang sofortige Beschwerde einlegen und den Sachverhalt entsprechend, idealerweise mit einer Kopie der Eheurkunde, schildern.
Sollte Ihnen das Gericht bisher nur ein Ordnungsgeld androhen, würde ich zunächst raten, sich telefonisch beim Gericht zu melden und den Sachverhalt zu schildern. Dies sollte einen verständigen Richter dazu bringen, von einem Ordnungsgeld abzusehen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jannis Geike
Rechtsanwalt
6. September 2023
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18:04
Antwort
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