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30. Mai 2012 16:45 |
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Medienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

Ich habe beim Unternehmen Sony Entertaiment eine Playstation erworben, mit diesem im Geräts internen Shop eingekauft über Kreditkarte. Da meine Kreditkarte die Zahlung am Ende nicht decken konnte, hat das Kreditkarten-Institut das Geld zurückgebucht. Worauf hin mir Sony Entertaiment den Zugriff auf das Playstation Network verwehrte und meine Playstation speerte, dies ist ohen Vorwarnung / Marnung passiert.

Ist das alles so rechtsgültig bzw. durfen sie das machen?

Gruß

30. Mai 2012 | 18:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die Frage, ob Sony hier berechtigt gehandelt hat, mit einem klaren "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Zunächst wäre zu fragen, warum die Sperrung überhaupt erfolgt ist. Es ist nämlich nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass die Sperrung ausschließlich deswegen erfolgt ist, weil die Kreditkarte überzogen wurde. Womöglich steht die Sperrung im Zusammenhang mit den Ereignissen, die sich bereits vor ca. einem Jahr zugetragen haben und vermutlich immer noch fortwirken. Seinerzeit hatten nämlich Hacker die Daten von Millionen Playstation-Nutzern, u.a. auch sensible Informationen wie Kreditkartennummern, erbeutet. Daher wäre es zunächst durchaus denkbar, dass die Sperrung nur vorsorglich erfolgte, damit ein vermeintlicher Kreditkartenmissbrauch verhindert werden kann. In diesem Fall sollte es genügen, dass Sie sich gegenüber Sony als tatsächlicher Inhaber der Kreditkarte verifizieren und zu bestätigen, dass es in der Tat Sie waren, der versucht hat, mit der Kreditkarte zu bezahlen. Die Sperrung wäre dann umgehend wieder aufzuheben.

Sollte dies nicht der Grund für die Sperrung sein, gäbe es nur noch den Grund, dass Sie durch die Nutzung der Kreditkarte kostenpflichtige Inhalte freigeschaltet haben und diese jetzt nutzen können, diese letztlich aber nicht bezahlen konnten. Dann wäre die Sperrung gerechtfertigt, wenn es keinen anderen technisch möglichen und zumutbaren Weg gäbe zu verhindern, dass Sie diese Inhalte weiterhin nutzen, solange sie nicht bezahlt sind. In diesem Fall sollten Sie umgehend Sorge dafür tragen, dass die Kosten für die erworbenen Inhalte beglichen werden.

Generell ist es einem Unternehmen natürlich gestattet, im Rahmen der Nutzungsbedingungen seiner Produkte festzulegen, wie die Produkte genutzt werden dürfen und wann Nutzer von der Nutzung ausgeschlossen werden dürfen. Die Berechtigung zur Sperrung müsste daher in jedem Fall in den Nutzungsbedingungen von Sony zur Nutzung der Playstation festgehalten worden sein. Diese Nutzungsbedingungen müssten Ihnen auch in zumutbarer Weise bekannt gemacht und von Ihnen akzeptiert worden sein. Solange die Sperrung nur die Nutzung des Playstation-Netzwerks betrifft und nicht die Nutzbarkeit der Playsstation generell betrifft, dürfte sie auch verhältnismäßig und zulässig sein.

Sofern nicht bereits geschehen, sollten Sie Sony daher schriftlich dazu auffordern, Ihnen darzulegen, aus welchen Gründen die Sperrung erfolgte und welche Maßnahmen zur Aufhebung der Sperrung in die Wege geleitet werden müssen. Sollte Sony sich einer Aufhebung der Sperrung generell verweigern, sollten Sie den Vorgang komplett anwaltlich prüfen lassen. Hierzu müssten dann insbesondere die Nutzungsbedingungen/Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sony eingesehen und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


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