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Geldverliehen

5. Juli 2019 21:23 |
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Strafrecht


Gute Tag die Damen und Herrn,
Folgendes Problem, ich bin selbständig und habe einer Kollegin Geld geliehen, sie trat an mich heran und wollte mich und meine Firma unterstützen, sie sagte das sie über ein Erbe ein gewisses Vermögen habe und die Zeiten für Anlagen ect vorbei sind und sie in 2 Monaten an das Geld kommen würde. Bis dahin und darüber hinaus machte sie weitere Versprechen um mich zu unterstützen in Form von Immobilien und KFZ, hat sich für die Anschaffung und die damit verbundenen kosten wie Markler usw immer wieder Geld geliehen bis ein Gesamtbetrag von ca und 10-12000€ aufgekommen ist. Mit der Zeit würde man natürlich misstrauisch und auf nachfragen wurde sehr aggressiv verbal reagiert , da ich mit dieser Person noch zusammen arbeite hab ich aufgrund des Arbeitsklimma erstmal Ruhe gegeben, sie vertröste mich mit kleinen Summe hier und da mal 50€ sie bittet mich noch um weitere Hilfe da sie ein P-Konto habe und jemand der ihr Geld schulde eine gewisse Summe überweisen wollte nicht auf Ihr Konto überweisen könne sie habe zwar keine Schulden mehr aber die Bank würde das Geld erstmal einbehalten. Nach dem 1 Jahr vergangen ist habe ich die Reissleine gezogen, und den Kontakt reduziert da immer wieder Geld gebraucht wurde für diverse Geschichten , selbst als ich ablehnte und sagte das ich Geld wegen Gerichtsvollzieher benötigte wurde mir viel Wut gesagt das man ja bald sein Geld bekommen würde und wenn ich jetzt kein Geld geben würde alles andere investierte riskieren würde. Also hab ich wieder Geld und konnte das mit GV anders klären , Geld habe ich bis heute nicht bekommen, nach privaten Nachforschungen habe ich herausgefunden das die Person wohl von vielen Geld geliehen habe auch die angebliche Schuldner Summe die über mein Konto lief was wohl ein weiteres Opfer, zudem habe ich herausgefunden und bestätigt bekommen das besagte Person vorbestraft ist und auch im Gefängnis war. Auf Nachdruck was mit meinen Geld sei und das ich wohl bald zum Anwalt gehen müsse wird mir nur pampig geantwortet. Besagte Person ist Deutsch und lebt in der BRD. Welche Schritte wären jetzt die sinnvollsten ?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.

Sie geben an, dass Sie der Betroffenen das Geld leihweise überlassen haben. Rechtlich sind Sie damit zumindest stillschweigend einen Darlehensvertrag eingegangen, sodass Sie einen einklagbaren Rückzahlungsanspruch gegen die Betroffene haben.

Zwecks Durchsetzung Ihres Rückzahlungsanspruchs wäre es zunächst erforderlich zu wissen, welcher Betrag genau im Raum steht. Sofern Sie keine genauen Aufzeichnungen über die gezahlten Geldbeträge haben, sollten Sie zumindest ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, aus dem die gezahlten Geldbeträge und das jeweilige Zahldatum (so genau wie möglich) hervorgeht. Zudem sollten Sie - sofern vorhanden und möglich - Beweise sichern.

Da die Betroffene sich weigert, Ihnen das Geld zurückzuzahlen, wäre meine Empfehlung, dass Sie einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Forderung beauftragen. Sofern die Betroffene auf ein entsprechendes Aufforderungsschreiben nicht zahlt, sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe die Forderung gerichtlich geltend machen. Angesichts des genannten Geldbetrages müsste die Angelegenheit vor dem Landgericht ausgetragen worden. Vor Landgerichten herrscht Anwaltszwang. Sie werden sich daher anwaltlich vertreten lassen müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Ersteinschätzung behilflich sein. Falls Sie Hilfe bei der Geltendmachung Ihrer Forderung benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Melden Sie sich bei Bedarf gern einmal per E-Mail in meiner Kanzlei.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 6. Juli 2019 | 01:38

Anhand der Gedächtnisprotokoll würde ich auf 10000€ kommen wie sieht es mit Erfolgsaussichten aus bzw welches Urteil Konsequenzen wären zu erwarten da besagte Person wohl wegen etwas ähnlichen bereits inhaftiert war. Zählen sprach Nachricht und Chat Verläufe als Beweis ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Juli 2019 | 10:11

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Rückfrage.

Die Konsequenz einer entsprechenden Zahlungsklage wäre, dass die Betroffene den Geldbetrag an Sie zurückzuzahlen müsste. Da es sich hierbei um ein zivilrechtliches Vorgehen handelt, geht damit keine Bestrafung der Betroffenen einher.

Nachrichten und Chats sind wertvolle Beweismittel und sollten unbedingt sorgfältig aufbewahrt werden.

Wie bereits gesagt, können Sie mich gern zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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