Hi,
Frage: ich habe geld schulden in Deutschland und hatte dort auch in der vergangenheit als ich noch dort lebte einen gerichtsvollzieher und haftbefehl erhalten. Lebe nun seit 2010 in USA und moechte einen neuen Reisepass beantragen. Laufe ich gefahr in der botschaft verhaftet zu werden?
bei Schulden liegt lediglich ein zivilrechtlicher Haftbefehl gemäß § 802 g ZPO vor, für den die Fahndungsregelungen der StPO nicht gültig sind.
Das bedeutet, dass lediglich die Abgabe der Vermögensauskunft DURCH EINEN GERICHTSVOLLZIEHER erzwungen werden kann, aber Sie werden eben nicht, da Sie kein Straftäter oder Beschuldigter einer Straftat sind, polizeilich gesucht.
Insofern werden Sie auch nicht wegen Ihrer Schulden bei der Botschaft oder am Flughafen verhaftet.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt