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Gefahrenübergang bei Untergang der Sendung?

17. September 2023 09:45 |
Preis: 40,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


11:21

Hallo, ein gerade aktueller Fall:

Kunde bestellt bei uns im Shop Scharniere für ca. EUR 90 und bezahlt per PayPal. Wir verschicken per DPD an die uns von PayPal mitgeteilte Lieferadresse wg. Verkäuferschutz, die aber nicht mit der bei uns im Shop angegebenen Lieferadresse übereinstimmt.

DPD stellt lt. Sendungsverfolgung zu. Kunde aber reklamiert, er habe die Sendung nicht erhalten.

Es stellt sich heraus, dass die bei PP hinterlegte Lieferadresse wg. Umzug des Kunden vor einem 1/2 Jahr veraltet ist und vom Kunden noch nicht aktualisiert wurde. Der DPD-Fahrer hat an eine Adresse zugestellt, die nicht existent ist. Vermutlich wurde das Paket einfach im Hausflur abgelegt. Eine Fahrerbefragung seitens DPD ist noch nicht eingeleitet worden.

Wie ist die rechtliche Situation, wenn die Sendung nicht mehr auftaucht?

17. September 2023 | 10:09

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei einem Kauf von einer Privatperson trägt der Händler grundsätzlich das Risiko eines Verlustes auf dem Transportweg. Eine andere Einschätzung wäre nur bei einem groben Mitverschulden des Kunden an dem Verlust denkbar, z.B. bei Angabe einer falschen Lieferadresse bei Bestellung. Hier wurde bei der Bestellung Aber die richtige Adresse angegeben. Bei Abweichen der bei Paypal angegebenen Adresse hätte daher nicht ohne Nachfrage an diese nicht bei Bestellung angegebene Adresse versendet werden dürfen.

Sie haben daher keine Regressansprüche gegen den Kunden und müssen ihm die Ware erneut an die richtige Adresse schicken. Sie können aber DPD in Regress nehmen, da DPD die Ware als unzustellbar hätte zurücksenden müssen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 17. September 2023 | 11:17

Dankeschön für die schnelle Beantwortung.

Nachfrage: Bei uns im Bestellvorgang und den AGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir nur an die von PP mitgeteilte Lieferadresse verschicken. Im Bezahlvorgang bei PP wird dem Kunden seine eigens hinterlegte Lieferanschrift angezeigt. Begeht der Kunde nicht hier eine Verletzung nebenvertraglicher Pflicht zur Angabe einer korrekten Lieferadresse, die uns von der Leistungspflicht befreit?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. September 2023 | 11:21

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Ja, dann sehe ich zumindest ein Mitverschulden des Kunden. Zunächst sollten Sie sich aber an DPD wenden, da diese den Verlust mutmaßlich zu verantworten haben, wenn der Name des Kunden nicht mehr an der alten Adresse am Briefkasten stand.

Mit besten Grüßen

ANTWORT VON

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