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Gasabrechnung

1. März 2023 09:28 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


10:26

Guten Tag,
Mein Gastarif liegt bei 0,1312€ /kWh und der jährliche Grundpreis 532,18€/a
Es wird ein prognostizierter Gasverbrauch zugrunde gelegt von 26.799kWh/a

26799x 0,1312= 3.516+532,18 = 4048,21€/12 =337€ im Monat.

Mit geteilt habe ich, das gemäß meiner Gastherme der Verbrauch nur bei 18.000€ liegt.

18.000 kWh x0,1312€/kWh= 2361,6+532,18=2893,78€/12 = 241,14€/Monat.

Der Versorger erhöht den vorhandenen Abschlag von 300€/Monat nun aber auf 549€

Wie kann ich mich dagegen wehren?
Die 300kWh sind in jedem Falle ausreichend zumal wir März haben und der Vertragh Ende August endet.

1. März 2023 | 10:00

Antwort

von


(370)
Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie können sich gegen eine eigenmächtige Erhöhung Ihres Gasabschlags durch Ihren Gasversorger wehren. In Deutschland sind Gasversorger gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden mindestens sechs Wochen im Voraus über eine Änderung des Abschlags zu informieren.

Wenn Ihr Gasversorger den Abschlag ohne eine solche Benachrichtigung erhöht hat, sollten Sie sich zunächst direkt an Ihren Gasversorger wenden und um eine Erklärung bitten.Sie können auch Ihre Bedenken hinsichtlich der Genauigkeit der prognostizierten Verbrauchsmenge und des daraus resultierenden Abschlags äußern. Es ist hierbei wichtig, dass Sie die Zählerstände regelmäßig selbst ablesen und aufzeichnen, um sicherzustellen, dass Sie nicht für einen höheren Verbrauch als tatsächlich verursacht bezahlen. Wenn Sie der Meinung sind, dass der prognostizierte Verbrauch nicht korrekt ist, können Sie den Gasverbrauch selbst überwachen oder einen Installateur beauftragen, um die Gastherme auf mögliche Probleme zu überprüfen.

Letztendlich sollten Sie auch die Geschäftsbedingungen Ihres Vertrags überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen und Konditionen eingehalten werden. Wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, können Sie auch einen anderen Gasversorger suchen, der bessere Tarife anbietet.

Wenn Sie mit der Rückmeldung Ihres Gasversorgers nicht zufrieden sind oder der Gasversorger sich weigert, die Erhöhung rückgängig zu machen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern vermittelt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 1. März 2023 | 10:15

Ich wurde nicht sechs Wochen vorher informiert.
Und der berechnete Ansatz ist mit prognostiziertem Verbrauch und tatsächlichem. Verbrauch zu hoch. Ich kann über Haupt nicht nachvollziehen, wieso der Abschlag so hoch gewählt wurde. Es antwortet aber keiner auf meine Schreiben

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. März 2023 | 10:26

Sehr geehrter Fragesteller,

in diesem Fall empfehle ich Ihnen, sich telefonisch mit dem Gasversorger in Verbindung zu setzen und diesem Ihren tatsächlichen Verbrauch mitzuteilen. Da es sich in Ihrem Fall um eine Schätzung handelt, wird normalerweise der Abschlag angepasst, sobald der Energieversorger den tatsächlichen Verbrauch gegenüberstellen kann.

Da aber in Ihrem Falle die sechs Wochen Frist nicht eingehalten wurde und Sie bisher noch keine Reaktion erhalten haben, können Sie sich auch direkt an die oben genannte Schlichtungsstelle wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin

ANTWORT VON

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