Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Um etwas tun zu können, müssen Sie beweisen, dass Sie bezahlt haben und die Leistung mangelhaft war. Dazu ist auch der Zeugenbeweis möglich. Wenn Ihre Mutter die Geldübergabe beobachtet hat, kann auch Ihre Mutter als Zeugin aussagen.
Wenn Sie den Beweis erbringen können, können Sie den Gärtner auf Nachbesserung verklagen oder feststellen lassen, dass der Preis wegen der Schlechtleistung gemindert ist und auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Klagen.
Wenn Sie keine Beweise haben, können Sie auch nichts machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Mir ging es nur um die Quittung die ich ,bis heute nicht habe, da meine Mutter im Heim lebt hat niemand die Gelübergabe sehen können, aber ich wollte keine Schwarzarbeit und er und seine Frau versprchen mir eine Qittung,welche ich bis heute nicht erhalten habe
Sehr geehrter Fragesteller,
auch die Quittung können Sie nur einklagen, wenn Sie Beweise haben.
Sie können jedoch eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Die Polizei kann die Gärtner dann in eine Falle locken, indem sie sich als Kunden ausgibt und dann im richtigen Moment den Zugriff durchführt. Dadurch haben Sie zwar auch keine Quittung aber die Gärtner sind an der Begehung weiterer Taten gehindert.
Mit freundlichen Grüßen