Sehr geehrter Fragesteller,
in solchen Fällen stellt der Gutachter seine Kosten dem Gericht zunächst in Rechnung. Deshalb wird die Berechtigung und Angemessenheit der Gutachtenrechnung im Regelfall bereits vom Gericht geprüft und der Gutacher erhält nur dann eine Zahlung, wenn das Gericht von der Korrektheit der Rechnung überzeugt ist. Deshalb dürfte es wenig Sinn machen, gegen die Rechnung vorzugehen. Eine Verweigerung der Zahlung kann zur Zwangsvollstreckung führen und weitere Kosten mit sich bringen. Diese Frage sollten Sie ausführlich mit einem Anwalt vor Ort besprechen, der auch das Gutachten anschauen und die Plausibilität prüfen kann. Eine Prognose ist leider im Rahmen dieser Online-Erstberatung nicht möglich.
Anders sieht es hingegen mit dem Inhalt des Gutachtens aus.
Eine derartige Einschränkung des Umgangsrechts ist äußerst ungewöhnlich und greift massiv in Ihre Rechte als Vater ein. Es müssten also gravierende Gründe vorliegen, falls das Gericht der Einschätzung des Gutachters folgt und den Umgang derart einschränkt. Diesbezüglich sollten Sie sich dringend anwaltlich vertreten lassen und gegebenfalls auch eine Entscheidung der 2. Instanz herbeiführen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
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