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Frage zu EU Tierzuchtrecht

27. März 2009 20:03 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von

ich bräuchte eine Auskunft von einem Rechtsanwalt der sich mit Pferderecht und EU Recht auskennt, ich hoffe das sie mir weiterhelfen können.

Nach dem EU Recht muss jedes Mitgliedsland ein Pferd (in diesem Fall Hengst) das in einem anderen EU Land als Zuchttier eingetragen ist, in die gleiche Abteilung des Zuchtbuches Übernehmen!

Für mich als Züchter ist es ziemlich frustrierend wenn jedes Jahr die Junghengste nach der Körung keinen Abnehmer finden bzw. unter Wert verkauft werden und dann bei denn Nachkörungen zig drittklassige Hengste aus anderen EU Ländern hereingeholt werden und die Kommission MUSS sie übernehmen obwohl sie gar nicht in das Zuchtprogramm passen.

Nun zu meiner Frage:

Besteht die Möglichkeit das der Verband für das Brennen der Fohlen z.B. 400€ verlangt, und bei Hengsten die dem Zuchtprogramm entsprechen (erwünscht sind) einen ZUSCHUSS von 350€ gibt?
Wie müsste man das Formulieren damit es mit dem EU Recht vereinbar ist?

Besteht die Möglichkeit einen Beschluss im Verband zu fassen nach dem jeder Hengsthalter der Verbandsmitglied ist z.B. den ersten und dann jeden zweiten Hengst mit einem Brand des jeweiligen Verbandes auf seiner Station aufstellen MUSS?
Wie wäre das mit dem EU Recht vereinbar?


-- Einsatz geändert am 28.03.2009 20:03:21

28. März 2009 | 23:40

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

was Sie wünschen und beabsichtigen, stellt letztlich ein auf bestimmte Kriterien orientiertes Zuchtziel dar, welches mit Zuwendungen des Verbandes geschützt werden soll.

Gleichzeitig soll mit den von Ihnen beabsichtigten Maßnahmen Einfluß aller Dritter, die nicht dem Verband zugehörig sind, abgeschnitten werden.

Zwar definieren Sie dieses nicht so deutlich, schaffen aber über den Umweg von Abgaben bzw. Zuwendungen eine solche Voraussetzung.


Und genau dann werden Sie keinen Einklang mit dem EU-Recht schaffen können:

Denn die Verbände müssen nach geltenem EU-Recht nun einmal auch verbands- und staatsgrenzenüberschreitend in der europäischen Pferdezucht mitwirken.

Und nur dann, wenn die Erhaltung der nationalen Zuchtziele ernsthaft und nachhaltig gefährdert wäre, wäre es danach möglich, eine Einkreuzung durch Abgaben/Zuwendungen zu unterbinden, bzw. zu regulieren. Dieses liegt aber nicht vor.

Das Problem, was Sie auch hätten, wäre dann ein Stillstand der Züchtungsformen, da Sie dann damit (auch) eine Neuzüchtung unter Regularien stellen würden.


Rechtlich dürfte dieses dann in letzter Konsequenzen eine Monopolstellung auslösen, was auch so von Ihnen beabsichtigt ist, aber nicht zulässig wäre.
Denn es wären dann wettbewerbsverfälschende nationale Beihilfen gegenüber dem gemeinsamen Markt geben.


Daher sehe ich keine Möglichkeit, für das Brennen etwas zu verlangen, oder einen Zuschuss für bestimmte Zuchtkriterien zu gewähren, da dieses dem Grundsatz des Beihilfeverbots widersprechen würde.



Auch mit dem zweiten Punkt werden Sie nicht durchdringen können, da sie mit dieser Zwangshaltung dann nicht nur die obigen Grundsätze verletzen, sondern darüber hinaus sicherlich auch das deutsche Grundgesetz tangieren werden.


So sehr ich Ihren Ärger nachvollziehen kann, die von Ihnen gewünschen Wege werden nicht durchsetzbar sein. Möglich wäre allein eine Art freiwilliges Gütesiegel in der Hoffnung, dann Züchter und Käufer der Kreuzung ein Einsehen haben.




Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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