Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es handelt sich bei einem Wertzuwachs von 3000 EUR etwa um die 15 Prozent - ob dies wesentlich ist, ist im Einzelfall zu entscheiden, dazu gibt es keine Erfahrungswerte/Rechtsprechung (da neu). Daher kann es sein, dass dies als Einkommen angesehen werden kann, ebenso wie die Dividenden, die Einkommen darstellen.
Da Sie eh die Depotauszüge einreichen müssen, können Sie leider nur abwarten, was der Sachbearbeiter ermittelt. Die Rechtsprechung im Unterhaltsrecht sieht zB bereits bei einer Steigerung von 10 Prozent die Wesentlichkeitsgrenze.
Schaut man sich an, wie andere Wertanlage steigen, so ist dies wirklich ein beachtlicher Anstieg.
Sie haben eh keine Wahl, als die Papiere vorzulegen, um einem Strafverfahren zu entgehen, wenn Die das nämlich nicht melden, wäre das Betrug.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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