Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist nicht unrealistisch, dass man sich hier auf ein Urheberrecht beruft, aber es sind viele Fragen offen.
Im Einzelnen:
- unklar ist, ob überhaupt ein Urheberrecht negativ tangiert ist, da man den Entwurf nochmals geändert hat, sodass es auf die Intensität der Abweichung ankommt.
- man kann auch konkludent durch schlüssiges Verhalten auf ein Urheberrecht verzichtet haben, denn schließlich wurde die Maske jahrelang benutzt, so wie ich es verstehe.
- man müsste alle genauen Umstände aufklären, was das Verhalten der Tochter und deren Vater betrifft.
- ein Verjährungstatbestand sehe ich nicht, zumal die Maske weiter benutzt wurde, bis heute.
Ich rate dazu, dass Sie hier eine weitere Frage stellen, zur Prüfung des Anwaltsschreiben, was Sie nur bei vertraulichen Anfragen oder Direktanfragen hochladen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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