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Fassnachts Hexenmaske Nutzungsrecht

15. September 2023 11:17 |
Preis: 40,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen kuriosen Fall im Hexen Verein. Ein Päärchen hatte die Idee einen Hexenverein zu gründen. Der Vater der Partnerin hatte aus den 70 er Jahren mal eine Hexenmaske entworfen und diese von einem Schnitzer herstellen lassen. Diese Maske hat man als Muster zu einem Schnitzer genommen und gesagt, er solle eine Maske auf Grundlage der Vorlage herstellen. Der Schnitzer hat daraufhin einen Entwurf gezeichnet der dann nochmals geändert wurde. (Vorab die Ursprungsmaske aus den 70ern und die jetzige sind sehr ähnlich). Das ist jetzt 5 Jahre her. Die Dame hat sich von ihrem Freund getrennt und ist mittlerweile auch nicht mehr im Verein. Jetzt kommt ein Anwaltsschreiben und die Dame respektive der Vater beruft sich auf das Urheberrecht und will durchsetzen dass dieser Verein die Maske nicht mehr nutzen darf. Ist das rechtens ? Der Verein ist sprachlos.....
Bitte um eure Hilfe
Liebe Grüsse

15. September 2023 | 13:50

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es ist nicht unrealistisch, dass man sich hier auf ein Urheberrecht beruft, aber es sind viele Fragen offen.
Im Einzelnen:

- unklar ist, ob überhaupt ein Urheberrecht negativ tangiert ist, da man den Entwurf nochmals geändert hat, sodass es auf die Intensität der Abweichung ankommt.
- man kann auch konkludent durch schlüssiges Verhalten auf ein Urheberrecht verzichtet haben, denn schließlich wurde die Maske jahrelang benutzt, so wie ich es verstehe.
- man müsste alle genauen Umstände aufklären, was das Verhalten der Tochter und deren Vater betrifft.
- ein Verjährungstatbestand sehe ich nicht, zumal die Maske weiter benutzt wurde, bis heute.

Ich rate dazu, dass Sie hier eine weitere Frage stellen, zur Prüfung des Anwaltsschreiben, was Sie nur bei vertraulichen Anfragen oder Direktanfragen hochladen können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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