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Fanfiction

| 1. Januar 2007 12:41 |
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Sehr geehrter Rechtsberater,

ich habe im Internet eine Fanfiction veröffentlicht. In dieser Fanfiction beschreibe ich einen bestimmten Zeitabschnitt im Leben einer sehr bekannten, deutschen Teenieband, die ich dort auch namentlich benenne.

Zu 80% sind die Sachen, die ich geschrieben habe ausgedacht, zum Teil, soweit man diese Informationen aus Funk, Fernsehen und Internet herauslesen konnte, entsprechen sie der Realität.

Selbstverständlich habe ich an den Anfang der Story einen Disclaimer gesetzt, in dem ich angeben, dass ich keine Rechte an den einzelnen Personen und dem Namen der Band habe und alles, was ich dort niedergeschrieben habe nicht der Wahrheit, sondern nur meiner Phantasie entspricht.

Diese Fanfiction ist nun leider Gottes sehr gut angekommen und ich habe Sorge, dass sie eventuell dem Management oder den Verantwortlichen der Band zu Gesicht kommt.

Habe ich nun, trotz setzen meines Disclaimers, gegen die Persönlichkeitsrechte der Band und der einzelnen Personen verstoßen und kann dafür angezeigt werden?

Vielen Dank für ihre Antwort



Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage beantworte ich gern wie folgt:


Soweit sich in der Fanfiktion nichts an Ausgedachtem oder mit der Realität Vermischtem(Letzteres betrifft dasjenige , was Sie aus Funk,Fernsehen und Internet verwendet haben)befindet,welches sich dazu eignen würde,die Teenieband im Internet herabzuwürdigen,
liegt keine Straftat vor.Es kommt insoweit auf den genauen Inhalt
der Fanfiktion an.
Eine neutrale "Berichterstattung" ohne Be(-und Ab-)wertungen mit dem ausdrücklichen und für jedermann erkennbaren Hinweis darauf,dass man sich diese (also den Bericht /Fiktion) nur ausgedacht hat, stellt keine Straftat dar.


Unabhängig hiervon könnte dennoch das Persönlichkeitsrecht der
Band (oder einzelner Mitglieder hiervon) verletzt sein,was dann
nicht strafrechtlich relevant wäre,aber einen Schadensersatzanspruch gegen Sie auslösen könnte.

Beispielsweise ist das zuletzt Genannte auch bei Personen des öffentlichen Lebens dann der Fall,wenn in der Faction auch Intimes aus dem Leben der Band(oder einzelner Mitglieder hiervon)angeführt wird(z.B:Sexualleben,Gesundheitszustand Familie u.ä.).
Da Ihr Bericht ja auch reale Auszüge enthält(Funk,Fernsehen,Internet),würde eine solche etwaige Verletzung des Persönlichkeitsrechts besonders schwer wiegen,wenn der Leser nach der Art Ihres Berichts insoweit nicht zwischen Realität und
Fiktion unterscheiden kann oder könnte.


Ich wünsche Ihnen ein gesundes Jahr 2007!


Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Mertens

Rechtsanwältin




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Ich möchte mich nochmals herzlich dafür bedanken, dass mir sogar an einem Feiertag so schnell geantwortet wurde. Superlieb, damit hätte ich nie im Leben gerechnet

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