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Fanbuch einer TV-Serie

21. Mai 2007 11:49 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich überlege, ein Fanbuch über meine Lieblings-TV-Serie zu schreiben.

Meine Frage ist nun, ob ich hier ggf. mit dem Rechteinhaber der Serie Probleme bekommen könnte.

Wenn ich z.B. Bilder oder das Logo der Serie im Buch verwende, könnte ich nachvollziehen, dass dies ggf. Probleme nach sich ziehen könnte. Aber ein Fan-Buch ohne Bilder lebt eben nicht...

Könnte ich mir aber auch mit den Texten Problemen einhandeln, z.B. wenn ich die Charaktere beschreibe, den Inhalt zusammenfasse, Fehler in der Serie aufzähle und sonstige Hintergrundinfos wie z.B. Drehorte o.ä. aufzähle?

Um eine kurze rechtl. Einschätung wäre ich dankbar.

21. Mai 2007 | 12:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.

Bei der Verwendung von Bildern haben Sie die Gefahr richtig eingeschätzt. Eine Verwendung fremder Bilder oder eines Logos würde in der Tat gegen das Urheberrecht verstoßen.

Bei den Texten kommt es darauf an, ob diese von Ihnen selbst verfasst wurden. Solange dies der Fall ist, wären Sie dann auch der Urheber. Die Beschreibung von Charakteren, eine Inhaltsbeschreibung etc wären daher nach meiner Ansicht unproblematisch. In allen Fällen wäre es Ihre eigene schöpferische Leistung.

Damit hätten Sie jedoch das Problem mit den Bildern und Logos immer noch nicht gelöst. Ich würde Ihnen daher raten, vorab beim jeweiligen Rechteinhaber nachzufragen (zun diesem Zweck am besten beim austrahlenden Fernsehsender anrufen), ob dieser mit der Veröffentlichung einer nichtkommerziellen Fanseite einverstanden ist. Dies sollten Sie sich schriftlich geben lassen. Dann könnten Sie alle Bilder und Logos verwenden, ohne rechtliche Probleme zu bekommen. Von einer Verwendung ohne Genehmigung würde ich abraten. Allerdings sind Fanseite bei den Sendern recht beliebt. Eine Genehmigung sollte daher im Bereich des Möglichen liegen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt


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