Falschmessung durch neu eingebauten digitalen Stromzähler
| 5. Februar 2025 14:09
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Preis:
53,00 €
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Beantwortet von
Hallo,
ich habe am 27.01.2025 die Abrechnung meines Stromanbieters bekommen.
Seit Einbau des neuen digitalen Stromzählers am 08.10.2024 waren meine Verbrauchsdaten 01 bis 09 2024 noch identisch mit denen der letzten 20 Jahre.
Bei Vattenfall kann ich online die Verbrauchszahlen der Jahre 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 einsehen. Laut Telefonauskunft liegen denen jedoch Verbrauchsdaten bis rückwirkend 2015, also damaligem Vertragsabschluss vor.
Aufgrund vieler Einsparmaßnahmen lag mein Gesamtverbrauch bei Vattenfall für 2023 bei 7.732 kWh, die Jahre davor zwischen 8.700 kWh und 9.800 kWh abhängig vom Winterwetter weil im Verbrauch auch der Heiz-Strom (Elektro-Heizungen) enthalten ist.
Ende November brach der Kontakt des Zähler Gateway ab. Weder der Zählerservice OBS der Netze BW noch ich können ab da detaillierte Verbrauchsdaten ablesen, nur den Zählerstand.
Der Zähler hat dann vom 01.12.2024 bis 31.12.2024 einen Verbrauch von fast 3.000 kWh ausgeworfen, also in einem Monat alleine fast 40 % des Verbrauchs des ganzen vorherigen Jahres.
Insgesamt hat mir Vattenfall nun für das Jahr 2024 12.201 kWh in Rechnung gestellt, es ist also klar erkennbar dass da etwas gewaltig aus dem Ruder gelaufen ist, und mein Leben, meine Geräte und mein Verbrauchsverhalten sind es nicht.
Weil der Heizstrom ja wetter-abhängig ist habe ich die Wetterdaten 2023 und 2024 von einer 15 km entfernten Wetterstation im Internet abgerufen. Die Temperaturkurven der Jahre 2023 und 2024 sind Gott sei Dank nahezu identisch, so dass eigentlich das Jahr 2023 zu 100% als Vergleichsbasis herangezogen werden kann.
Ich habe gleich noch die Daten 31.12.2024 (lt. Vattenfall) und den selbst abgelesenen Zählerstand per 31.01.2025 verglichen. Alleine in einem Monat soll mein Verbrauch da bei 1.567 kWh gelegen haben, also wieder eine extrem hohe Abweichnung zum Durchschnitt, bei vergleichbarem Wetter im Januar 2023.
Ich habe mich sofort bei Vattenfall gemeldet und dort gesagt, dass die Abweichungen nicht möglich sein können und um eine Stundung der Nachzahlung in Höhe von 1.400 Euro gebeten.
Erschwerend zu der Situation kommt hinzu, dass ich Vattenfall schon vor Erhalt der Jahresabrechnung 2024 per 27.02.2025 gekündigt habe, und schon die Bestätigung des Wechsels von einem günstigeren Anbieter bekommen habe.
Fange ich dort mit falsch-hohen Zählerwerten an wird mir doch gleich der Abschlag astronomisch nach oben korrigiert, bis ich irgendwann Monate später (oder nicht) die Prüf-Daten des zum Wechsel vorgesehenen digitalen Zählers beibringen kann.
Ich habe im Internet von diversen Gerichtsurteilen gelesen, wo die Prüfung der ausgewechselten Zähler angeblich keine Fehler ergaben, trotz ebenfalls stark abgewichener Verbrauchsdaten. Siehe BGH Urt. v. 07.02.2017, Az. VIII ZR 148/17. Quote:
"" Das Ehepaar bestritt, dass sie die ihnen in Rechnung gestellte Strommenge, die etwa zehnmal höher ausfiel als ihr Verbrauch im Vorjahreszeitraum und auch der übliche Verbrauch von Haushalten vergleichbaren Zuschnittes, tatsächlich verbraucht haben und machte von vorläufigen Zahlungsverweigerungsrecht aus § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) Gebrauch. Den Stromzähler hatte der Energieversorger durch einen Gutachter überprüfen lassen, wobei keine Mängel festgestellt werden konnten. Später wurde der fragliche Zähler vom Unternehmen entsorgt.
Bereits das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg wies die Klage des Energieversorgers ab. Die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StromGVV könne sich auch aus einer enormen und nicht plausibel erklärbaren Abweichung der Verbrauchswerte von denen vorangegangener oder nachfolgender Abrechnungsperioden ergeben. Dafür, dass das Ehepaar die vorliegend abgerechnete exorbitante Strommenge tatsächlich selbst verbraucht haben könnte, erkannte das OLG nach ihrem (eher bescheidenen) Lebenszuschnitt und der Auflistung der in ihrem Haushalt vorhandenen Stromabnehmer keine Anhaltspunkte. Wie es zu der Anzeige des außergewöhnlich hohen Verbrauchs gekommen war, blieb rätselhaft. ""
Vattenfall ist ja nur der Stromanbieter. Die haben mir jetzt die per 15.02.2025 fällige Nachzahlung bis zum 03.03.2025 gestundet, aber bis dahin kann ich ja nie im Leben den Nachweis erbringen dass etwas fehlerhaft war. Wie beim BGH Fall kann es ja auch sein dass die Zählerprüfung, für die ich ja auch noch um die 500 Euro selbst zahlen muss, ebenfalls keinen Fehler ergibt, und was dann?
Also:
Wie muss ich jetzt gegenüber Vattenfall vorgehen? Ich habe bisher dort keinen "Widerruf" gemacht, nur per Email reklamiert dass die Daten 12-2024 und 01-2025 nicht korrekt sein können.
Der Vattenfall-Nachfolge-Stromanbieter bekommt ja meine falsch hohen Werte trotzdem von Vattenfall übermittelt und wird mir daher nicht die von mir angegeben 8.000 kWh / Jahr akzeptieren wollen. Was mache ich dann da?
Mein Vermieter, die Netze BW und der Zählerservice BW kommen mir ständig mit aus der Luft gegriffenen Anschuldigungen dass ich die extremen Verbräuche selbst erzeugt hätte, obwohl ich ja in jeglicher Hinsicht aufgrund der obigen Angaben klar das Gegenteil beweisen kann.
Gegen wen muss ich nun wie vorgehen?
Für einen raschen Rückbescheid vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
C.L.