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Europarecht (EuGMR, EuGH) bezüglich betreiben Betriebes mit Prostitutionsausübung

12. April 2011 14:49 |
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Internationales Recht


Ich habe mit einer Geschäftspartnerin 2 Nachtclubs an der deut. franz. Grenze bei Saarbrücken betrieben.
Da die Kunden vorwiegend Franzosen waren haben wir auch fasst ausschließlich weibliches französisches Personal beschäftigt.(franz. Staatsbürger)
Das Personal war als Aushilfe angemeldet, auch als Grenzgänger etc.)
Die Nachtclubs haben ausschließlich Getränke verkauft, eine Preisliste für sexuelle Handlungen gab es nicht. Das solche gelegendlich stattfanden ist sicherlich realistisch. Räumlichkeiten wie Zimmer o. ä. waren nicht vorhanden. Nur die üblichen Separees.
Da wir vorwiegend franz. Kunden hatten und zu dieser Zeit noch der FFR existierte, hatten wir, wie viele Betriebe im grenznahen Saarland mit einer franz. Bank einen ganz offiziellen Kreditkartenaktzeptanzvertrag geschlossen, so das franz. Kunden mit ihren Kreditkarten in der franz. Währung FFR zahlen konnten und damit Diskussionen über das umrechnen von FFR in DM außen vor waren. Das Geld wurde dann auf dem franz. Konto der Bank gutgeschrieben.
2004 im Mai wurde ich auf ein franz. Polizeirevier gelockt, mit dem Vorwand, das es um meinen Hund ginge, welcher vor 6 Wochen in ein Fahrzeug gelaufen war. Ich habe mich auf dem franz. Revier gemeldet und wurde dort unter dem Vorwurf der Zuhälterei und der Geldwäsche verhaftet. Meine Geschäftspartnerin, die in Frankreich lebte (Französin) wurde zeitgleich in ihrer Wohnung wegen den gleichen Vorwürfen verhaftet.
Ich befand mich dann 13 Monate in Untersuchungshaft im Gefängnis von Saargemünd, Frankreich. Nach 13 Monaten wurde ich aus der U-Haft entlassen, mußte aber in Frankreich bleiben und eine Kaution von 20.000.-€ zahlen. Jede Woche mußte ich mich auf dem franz. Polizeirevier melden.
Während meiner Haft wurden der Staatsanwaltschaft Saaarbrücken von den franz. Behörden die ihnen vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt und die Staatsanwaltschaft SB hat dann paralell ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Dieses Verfahren wurde dann später aber wieder eingestellt. Es kam zu keinem Verfahren oder Urteil. Die Auflagen wurden dann im Laufe der Zeit durch die franz. Justiz gelockert, ich durfte nach einem 3/4 Jahr nach Deutschland ziehen und dort wieder einer Arbeit nachgehen.
Mittlerweile hatte sich die Zeitschrift "der Spiegel" mit der Sache befaßt und in einem 2 seitigen Bericht der deut. Öffentlichkeit kundgetan.
Es ging in der ganzen Sache darum, das ich laut franz. meinung , einen Prostitutionsbetrieb geleitet habe, in dem franz. Staaatsbürgerinnen beschäftigt waren und das ich durch deren Tätigkeit Geld vedient hatte.Die Angestellten hatten vorwiegend in Frankreich gewohnt und sind jeden Tag zur Arbeit gekommen, es lagen auch keine Beschwerden hinsichtlich der Gehatlszahlungen vor. Nach franz. Recht ist aber jeglicher Verdienst den ein Dritter aus Prostutionstätigkeiten erzielt, Zuhälterei. Selbst ein Vermieter eines Gebäudes an einen Betreiber , der dort ein Bordell oder ähnliches betreibt, und von diesem Miete bezieht, macht sich der Zuhälterei strafbar.Die daraus erwirtschafteten Gelder, die auf franz. Konten flossen, ganz offiziell, im Rahmen eines Kreidkartenakzeptanzvertages mit einer franz. Bank wurden mir als Geldwäsche angelastet.
Ich habe mich in den ganzen juristischen Auseinandersetzungen immer darauf berufen, das die nachtclubs in Deutschland lagen, es dort das sogenannte Prostitutionsgesetz gibt, das klärt, das das Betreiben eines Prostitutionsbetriebs eine legale, steuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit ist und dem Betreiber sowie den Angestellten Pflichten und Rechte auferlegt bzw. definiert. Das die Gelder aus einer legalen unternehmerischen Tätigkeit stammen und damit in keinster Weise von Geldwäsche die Rede sein kann.
Und: der Betrieb in Deutschland lag und damit die deutschen Gesetze für den Betrieb zuständig sind. Wenn franz. Arbeitnehmer in Deutschland Arbeit aufnehmen, diese sich auch den deutschen Gesetzen unterwerfen müssen und nicht den franz.
Dieser Betrieb nach deutschem Gesetz legal war (siehe deshalb auch Einstellung des Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft SB)und für den Betrieb und für mich als Betreiber das franz. Gesetz in keinster Weise relevant wäre.
-Wie kann es sein, das ein deutscher Staatsbürger wegen einer in Deutschland begangenen und in Deutschland rechtmäßigen Handlung in einem anderen EU – Staat verhaftet wird, um dort für diese Handlung betraft zu werden.
-jedes nationale Strafrecht würde seinen Sinn verlieren
-kein EU Bürger kann wissen, ob das, was er guten Gewissens in seinem Land tut nicht irgendwo in einem der 25 anderen EU Mitgliedsstaaten strafbar ist.
-dem EU-Bürger wäre auch keinerlei Unrechtsbewußtsein zu vermitteln
-Die Rechtmäßigkeit der Prostitution und das erwirtschaften von Gewinnen durch diese Prostitutionstätigkeit ist eine in Deutschland ganz legitime, steuerpflichtige Geschäftstätigkeit. Das deutsche Strafrecht regelt dies ausdrücklich, ausdrücklich durch das sogemannte Prostitutionsgesetz, das den Prostituierten sowie den Betreibern von Nachtclubs, Cabaretts und Bordellbetrieben eine legale, von Strafverfolgung freie Geschäftstätigkeit ermöglicht.
-Die staatlichen und nationalen Hoheiten , bei der Entscheidung über Gut und Böse, Schuld und Strafe, über Freiheit und Eigentum der Bürger, als Kernbestand nationaler Souveränität, wäre durch ein Verhalten, wie es die franz. Justiz in Saargemünd in meinem Fall gezeigt hat, indem sie ihr nationales Strafrecht für straffreie Handlungen eines deut. Bürgers im Hoheitsgebiet eines anderen EU – Staates anwendet, quasi nicht existent, außer Kraft gesetzt.
Ich möchte garnicht darüber nachdenken, wenn der Leiter einer holländischen Abtreibung Klinik nach Spanien in Urlaub fährt und dort wegen Totschlag verhaftet wird, weil er an einer Spanierin eine Abtreibung vorgenommen hat.
Oder der deutsche Genetiker, der extra nach Großbritannien fährt , um dort straffrei seine embrionale Stammzellenforschung zu machen, die ihm in der Form in Deutschland verboten wäre und der dann bei der Heimreise in Deutschland verhaftet würde.
Oder bei der Sterbehilfe: in den Niederlanden eine Mildtätigkeit und legal, in vielen Staaten ein Delikt.
Ich wurde dann in 2009 (über 5 Jahre nach meiner Verhaftung) vom franz. Landgericht Saargemünd zu
5 Jahren Gefängnis verurteilt, davon 3 1/2 Jahre auf Bewährung,(alles so ausgerechnet, damit ich bloß nicht mehr ins Gefängnis musste, da bei der Sache doch eine Rechtsunsicherheit bestand, aber da ich schon 13 Monate im Gefängnis gesessen hatte und die deut. Öffentlichkeit informiert war, wollte man mich in der Hoffnung, das ich nichts weiter unternehmen wprde, ruhigstellen) und einer Geldstrafe von 50.000.-€.
Ich habe Widerspruch beim Cour d´Apell in Metz eingelegt, der 1 weiteres Jahr später abgelehnt wurde. Dann bin ich an den Cour d´Cassation in Paris gegangen, vergleichbar mit dem BGH. Auch in dem Hinblick, das ich damit alle Instanzen in Frankreich durchlaufen habe und damit eine Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht in Strasbourg möglich wäre.
Der hat meine Klage dann ebenfalls abgelehnt.
Jetzt denke ich über den EuGMR nach.
Meine Gründe (einen Teil habe ich oben angeführt):

Konvention:
Artikel 7 Keine Strafe ohne Gesetz, für mich gab es als deutschen Staatsbürger nur das deutsche Gesetz und dort waren meine Handlungen straffrei.
Auch der von deut. Behörden konzessionierte Betrieb lag auf deut. Hoheitsgebiet, somit deut. Recht. Das franz. recht war für mich unbekannt und auch ohne Wirkung im deut. Hoheitsgebiet.

Artikel 6 Recht auf ein faires Verfahren und Artikel 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit.
Ich wurde unter falschem Vorwand nach Frankreich auf ein franz. Polizeirevier gelockt und dort wegen ganz anderer Belange verhaftet , als mir bei meiner Vorladung genannt waren.

Dann auch Artikel 6: Abs. d: Fragen an den Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter den selben Bedingungen zu erwirken, wie sie für den Belastungszeugen gelten
Hier ganz klar: Nicht einmal, in keinem Verfahren, hatten meine Anwälte oder ich, die Möglichkeit Fragen an irgendwelche Belastungszeugen zu stellen. Diese Belastungszeugen hatten nur bei der franz. Polizei ausgesagt und waren dann niemals wieder gesehen worden.
Das franz. Recht sieht auch eine sogenannte "Konfrontation" vor, bei der die Belastungszeugen und/oder Opfer sowie die Angeklagten mit ihren Anwälten vor dem Untersuchungsrichter dessen Fragen beantworten müssen und auch selber Fragen von Anwälten an die Belastungszeugen gestellt werden dürfen.
Diese Konfrontation muß stattfinden, hat sie auch. Allerdings war kein einziger der Belastungszeugen anwesend. Wie auch auf allen weiteren Verhandlungen nie jemand dieser Belastungszeugen vor Gericht erschienen ist.
Für uns eigentlich unfassbar.
Jemand geht zur Polizei, macht ein paar Angaben, eine Anzeige und das war es dann.Auf Grund dieser Angaben wird dann jemand verurteilt.

Dann denke ich auch noch an die römischen Verträge:
Niederlassungs und Gewerbefreiheit: Jeder im EU-Europäer hat das Recht sich in jedem der Vertragsländer niederzulassen und einem Beruf/Gewerbe nach den Gesetzen des jeweiligen Niederlassungs-Landes , nachzugehen.

Sowie dem Passus bezüglich der Großzügigkeit von Handel und Verkehr, :
Wenn der franz. Staat, Betreiber, von in Deutschland gelegenen Prostitutionsberieben, welche franz. Staatsbürgerinnen als Prostituierte beschäftigen, wegen dieser Beschäftigung diese Betreiber strafverfolgt und festnimmt, ist es diesen deut. Betreibern / Arbeitgebern nicht mehr möglich, franz. Staatsbürgerinnen zu beschäftigen, da die Betreiber sich ja sonst diesen Gefahren ausgesetzt sehen würden. Damit widerum ist die Freizügigkeit von Handel/Verkehr , sowie die Möglichkeit für franz. Prostituierte ihrem Beruf in Deutschland nachzugehen, unterlaufen, de Facto unmöglich.
Dies ist so der Rahmen dieser ganzen Geschichte und ich suche jetzt Informationen, welche Möglichkeiten ich jetzt vor dem EuGMR oder dem EuGH habe. Auch welche Erfolgsaussichten.
Auch nach mittlerweile 7 Jaren, die dieser ganze Weg schon dauert bin ich immer noch aufs äußerste empört und kann einfach nicht glauben, das dies wirklich "Recht" ist.
Kann mir da jemand Empfehlungen geben, wie ich und wo ich da weiter vorgehen kann, wie er die Fakten und Erfolgsaussicheten sieht?

MfG

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