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Etbe

11. August 2023 13:48 |
Preis: 96,00 € |

Erbrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich Erbe ein kleines Vermögen. Im Testament meiner Tante sind alle Angaben korrekt außer:

Mein Geburtsdatum
08.05.1991

Sie hat angegeben
07.05.1991

Nun ist sie zu krank, um eine Änderung vorzunehmen. Bin ich trotzdem der Erbe? Denn der Geburtsort ist korrekt sowie die Adresse.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei der Auslegung eines Testaments gelten nach den Vorschriften der §§ 2084, 133 BGB:

"Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann."

und

"Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften."

Insofern sind Sie Erbe, auch wenn Ihr Geburtsdatum auf dem Testament falsch wiedergegeben wurde.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
[b][/b]
- Rechtsanwalt -

FRAGESTELLER 7. Oktober 2025 /5,0
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