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Erpressung druch Cryptolocker

9. Januar 2022 13:48 |
Preis: 25,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Nach Download und Nutzung eines augenscheinlich gefaktem Programms zu Schürfung von Bitcoins wurde mein Rechner durch einen Cryptolocker gesperrt. Erst bei Zahlung von 0,05 Bitcoin sollte mein Rechner wieder freigeschaltet werden. Lt. Sperrseite würde ansonsten Kinderpornographie über meine IP Adresse verbreitet werden.

Ich habe daraufhin die Festplatte komplett gelöscht und alles neu installiert sowie sämtliche Passworte geändert. Lt. Internetrecherche sind diese Drohungen ja ein Fake. Nun habe ich im nachhinein im Protokoll meiner Fritzbox gesehen das im gesperrten Zeitraum relativ hohe Datenmengen übertragen wurden, dies macht mich jetzt doch stutzig.
Leider habe ich keine Screenshots o.ä. zur Beweissicherung erstellt.

Ist es sinnvoll im nachhinein eine Anzeige zu erstellen? Müsste ich den Rechner dann bei der Polizei abgeben (selbstverständlich befinden und befanden sich zu keinem Zeitpunkt illegale Inhalte auf dem Rechner)?

9. Januar 2022 | 15:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn Sie nicht definitiv ausschließen können, dass Ihr Router manipuliert würde, dann sollten Sie Strafanzeige erstatten.

Dazu sollten Sie den Sachverhalt darstellen und die noch vorhandenen Beweismittel dokumentieren und zusammen mit der Strafanzeige einreichen. Wahrscheinlich wäre es auch sinnvoll den Computer einzureichen, um evtl. Daten rekonstruieren zu können. Das ist aber sicherlich einfacher als wenn bei einer etwaigen Hausdurchsuchung Ihr Computer sichergestellt wird und Sie dann ohne Ersatzgerät und adäquates Backup sind. Das könnte man aber auch offen klären, wenn Sie es bei der Erstattung der Strafanzeige erst einmal freiwillig anbieten.

Das können Sie schriftlich bei der Staatsanwaltschaft machen oder bei einer Polizeidienststelle Ihrer Wahl.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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