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Eröffnung einer Kinderbetreuungsstätte

10. Mai 2007 12:57 |
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Sozialrecht


Ich habe vor, aufgrund fehlender Einrichtungen, eine Kinderbetreuungstätte zu errichten und damit auch einige Arbeitsplätze für Erzieher, Tagesmuttis etc. zu schaffen.

Welche grundsätzlichen Vorausetzungen gibt es für das Betreiben einer solchen Einrichtung und welche staatl. Fördermöglichkeiten
gibt es ?!

Danke und schönen Gruß

Sehr geehrter Fragensteller,

in Anbetracht der Höhe Ihres Einsatzes gehe ich davon aus, dass Sie zunächst einige grundlegende Informationen benötigen.

Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Bundesland (nicht angegeben)spezielle Leitlinien für eine Kita-Gründung existieren. Für weitergehende Informationen fordern Sie diese bitte bei Ihrem zuständigen Jugendamt an.

§ 45 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) lautet:
„Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen
Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, bedarf für den Betrieb der
Einrichtung der Erlaubnis.“

Diese Erlaubnis erteilt die Gemeinde, in welcher die Einrichtung eröffnet werden soll.

Zum Personal:
Grundsätzlich sind für zwölf gleichzeitig anwesende Kinder in der Altersgruppe
von neun Wochen bis zu drei Jahren zwei ausgebildete pädagogische Fachkräfte notwendig.
Wenn Sie Arbeitsplätze schaffen, bekommen Sie unter Umständen eine Förderung von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Wichtige Bestimmungen sind insbesondere:

Zur Lebensmittelhygiene die EU VO 852-2004. Für die Gemeinschaftsverpflegung in
Kindertageseinrichtungen sind vor allem die Abschnitte 1, 2, 5 und 7 relevant.

Aus dem Infektionsschutzgesetz (IfschG) ist für die
Gemeinschaftsverpflegung in Kindertageseinrichtungen vor allem der Abschnitt 8
relevant.

Für die Hygienepraxis gilt das Infektionsschutzgesetz (IfschG).Für Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung ist der Abschnitt 6 relevant.

Eine öffentliche Förderung ist auf formlosen Antrag durch die Kommune und / oder das jeweilige Bundesland möglich. Oft auch in Kombination. Bitte erfragen Sie zunächst bei Ihrer zuständigen Gemeinde die für den Antrag benötigten Unterlagen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kleinen Überblick vermitteln. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, bitte erhöhen Sie für die Beratung in Detailfragen Ihren Einsatz.

Mit freundlichen Grüßen,

Krisztina Keeb-Szigeti
Rechtsanwältin

Verwaltungsrecht / Sozialrecht / Familienrecht / Privatinsolvenzen
Bielefelder Strasse 9, 32756 Detmold, Telefon: 05231-9611644
www.dieanwaeltin24.de



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