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Erbrechtliche bzw. Erbsteuerrechtliches Proceder Vertelung Teilunsgsversteigerung

5. Februar 2020 22:49 |
Preis: 79,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


18:42

Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Mein Bruder und ich haben von unserer verwitweten Mutter nach ihrem Tod eine Eigentumswohnung geerbt ( zu je 50%). Der freihändige Verkauf gestaltete sich schwierig, sodass ich die Teilungsversteigerung einleiten und durchführen ließ.
Der Erlös wurde bei Gericht hinterlegt. Eine Aufteilung des Erlöses konnte aufgrund des Nichtreagierens meines Bruders nicht durchgeführt werden. Nun ist meine Bruder verstorben und ich bin seine Alleinerbin. Wie sieht das jetzt mit der Aufteilung des Erlöses aus. Ich müsste das ja jetzt als Erbe meines Bruders eigentlich mit mir verhandeln, wie die Aufteilung des Erlöses aussieht.
Wie sieht das Prozedere aus und in wieweit muss ich welchen Anteil des Erlöses bei der Erbschaftssteuererklärung (für das Erbe meines Bruders) angeben, da ja keine Anteile zu Lebzeiten meines Bruders ausgehandelt wurden?
Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich ausdrücken.
Grüße

5. Februar 2020 | 23:25

Antwort

von


(251)
Lindenallee 35A
55590 Meisenheim am Glan
Tel: 01702047283
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Michael-Kraemer-__l108500.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu den beiden Verlusten möchte ich Ihnen zunächst mein Beileid aussprechen.
Gerne möchte ich Ihre Fragen auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Die Verteilung des Erlöses aus einer Teilungsversteigerung kann sich in der Praxis schwierig gestalten, wenn sich die Parteien nicht über die Verteilung einig sind. In Ihrem Fall steht Ihnen der Erlös nunmehr in voller Höhe zu, sodass keine Verteilung mehr zu erfolgen hat. Dies ist dem für die Teilungsversteigerung zuständigen Gericht lediglich zur Kenntnis zu bringen und entsprechend durch die Sterbeurkunde, ggf. Testament zu belegen.

Was die Erbschaftsteuererklärung betrifft müssen Sie unter Umständen beide Erwerbsvorgänge separat erklären. Sollten Sie Hilfe benötigen, biete ich Ihnen meine Hilfe bei der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung gerne an.

Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt




Rückfrage vom Fragesteller 7. Februar 2020 | 18:24

Hallo Herr Krämer,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Erbschaft von meiner Mutter war steuerfrei, da der Freibetrag nicht überschritten wurde und ist mittlerweile auch einige Jahre her.
Was mich interessiert ist, ob irgendein Betrag von dem Geld aus der Teilungsversteigerung bei Gericht in das Erbe meines Bruders fällt, sodass ich als Erbin diesen bei der Erbschaftssteuererklärung für meinen Bruder angeben müsste (da der Freibetrag ja nur ca. 20000 Euro bei Geschwistern ist).

Mit freundlichem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Februar 2020 | 18:42

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn Sie Erbin Ihres Bruders geworden sind, handelt es sich dabei um einen erneuten Erwerb. Leider, da haben Sie Recht, ist der Freibetrag bei Geschwistern sehr niedrig. Letztlich muss der Sachverhalt nun detailliert beleuchtet werden, damit bei der Verteilung des Erlöses, soweit möglich, mehr Vermögen Ihnen zugeordnet wird.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen per E-Mail zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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