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Email Absender

| 11. September 2023 13:52 |
Preis: 46,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Ich habe Beauftragt eine Legale Anwaltskanzlei (richtige Namen wird nichts genannt es wird genannt nur ein Beispiel ) mit zum Beispiel dem Namen Kanzlei Schmidyx, es Antwortet als Email Absender KanzleiSchmidyx, die zwei Worte sind zusammen Geprest. Wenn sich hier bei Vorgetäuschte Namen um Richtige Inhaber von Legale Kanzlei Schmidyx handelt.

Meine Frage lautet wie ist das Rechtlich zur Bewerten.

11. September 2023 | 16:00

Antwort

von


(1350)
August-Bebel-Str. 13
33602 Bielefeld
Tel: 0521/9 67 47 40
Web: https://www.kanzlei-alpers.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Aus dem E-Mail-Absender muss sich nicht ergeben, wer der Inhaber Kanzlei ist oder wie genau die Namen der Kanzlei sind o.ä..

Allerdings sollte sich aus dem Inhalt der E-Mail und dem „Briefkopf" bzw. dem sog „Footer" schon der richtige Name der Kanzlei ergeben. Und wenn Sie eine Kanzlei beauftragt haben, geschieht dies ja regelmäßig über eine Vollmacht, aus der sich ebenfalls ergeben sollte, wen Sie beauftragt haben.

Wenn hier falsche Angaben gemacht werden oder die nicht vollständig sind, kann das natürlich unterschiedliche rechtliche Fragen betreffen, also z.B. mit wem Sie nun eigentlich einen Anwaltsvertrag geschlossen haben, gegen wen genau Sie Ansprüche richten müssten, wenn die Kanzlei etwas falsch gemacht hat etc.

Vielleicht schildern Sie noch einmal genau das Problem, dass Sie hier jetzt tatsächlich haben. Wenn Sie dies hier nicht öffentlich tun wollen, können Sie sich auch gerne an meine E-Mail-Adresse wenden und die Sache noch einmal ausführlich schildern. Ganz klar geworden ist hier jedenfalls noch nicht, wer jetzt was genau vorgetäuscht hat.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Rückfrage vom Fragesteller 12. September 2023 | 09:50

Ich Beauftragte eine Rechtsanwalt Kanzlei mit einem Bestimmten Rechtsanwalt, aus egal welche Gründen 10 Tage Später, wiederufe ich zurück meine Vergütungvereinbarung, was ich Gesetzlich Recht habe.

Die selbe Kanzlei mit gepresten Name ( Beispiels weise KanzleiStum), aber andere Rechtsanwalt machte gegen mich Vorderungen aufgründen den Vergutungsvereinbarung, Rechtsanwalt der Nachweislich nie Legitim war, mit dem meinem Unterschrift, der Rechtsanwalt ist aber Beschäftigt in die Kanzlei die ich Bevolmächtigt habe.

Der Rechtsanwalt der Vorderungen macht hat eine Gestohlene Kopie mit Email von mir gesendete Vergütungvereinbarung.

Meine Frage ist Gleich ist der Rechtsanwalt Legitim.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. September 2023 | 10:07

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn ich es richtig verstehe, haben Sie einen bestimmten RA einer Kanzlei beauftragt. Diesen Auftrag haben Sie widerrufen und jetzt macht im Namen der Kanzlei ein anderer Rechtsanwalt für die Kanzlei Ansprüche aus der Vergütungsvereinbarung geltend.

Zu beachten ist hier zunächst die Rechtsform der Kanzlei. Rechtsanwälte innerhalb einer Sozietät, Partnerschaftsgesellschaft oder GmbH nehmen grundsätzlich das Mandat gemeinsam entgegen. Hierbei ist jeder an die Verschwiegenheitspflicht gebunden, allerdings gilt dies nicht intern innerhalb der Kanzlei. Dort haben regelmäßig alle Anwälte Zugriff auf die Akten und können daher den Inhalt auch sehen.

Daher spricht auf den ersten Blick voraussichtlich nichts dagegen, dass Sie ein anderer Rechtsanwalt der Kanzlei anschreibt und Ansprüche aus der Vergütungsvereinbarung geltend macht. Insbesondere wenn Sie fristgerecht widerrufen haben, dürften Sie hier aber ja nichts zu befürchten haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage vollständig beantworten. Andernfalls melden Sie sich gerne noch einmal direkt bei mir.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 12. September 2023 | 14:11

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