Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider sind Sie bzw. Ihr Sign bereits in die Polizeifalle getappt, indem Sie vor Akteneinsicht Aussagen gemacht haben und damit den Grundstein für einen Mißerfolg bzw. sogar eine Verschlechterung der Geldbuße gelegt haben.
Denn ein Spurwechsel ohne etwas sehen zu können kann Ihnen böse ausgelegt werden. Wenn der Bulli keinen Rückspiegel und hinten keine Fenster hat muß es einen zweiten Außenspiegel geben.
Sie sollten in jedem Fall Widerspruch einlegen, die Erfolgsaussichten kann man allerdings erst einschätzen, wenn die Akte analysiert wurde.
Vorher sollten Sie KEINE Begründung mehr abgeben, denn die Bußgeld- Verwaltungsbehörden prüfen den Bußgeldbescheid bzw. Widersprüche und deren Begründung sowieso nicht sondern geben alles an die Gerichte ab.
Dort bestehen durchaus Aussichten auf Erfolg, wenn Sie gut vertreten sind und die Erklärung abgestimmt wird. Lassen Sie sich deshalb nicht auf eine Internet-Kanzlei ein, die die Fälle ebenfalls nur schematisch und nicht individuell behandelt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Müller Roden,
die Aussage, im Seitenspiegel nichts gesehen zu haben, bezog sich lediglich auf das Polizeifahrzeug, welches zu dem Zeitpunkt offensichtlich noch nicht sichtbar war. Selbstverständlich verfügt das Fahrzeug auch über einen zweiten Außenspiegel.
Meine Nachfrage lautet wie folgt. Sollten wir Ihrer Ansicht nach jetzt unbegründet Widerspruch einlegen und würde man im Falle eines erfolgreichen Verfahrens die Kosten für das Verfahren und den Anwalt von der Behörde erstattet bekommen ?
Vielen Dank im Voraus
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
Sie sollten fristgerecht und ohne weitere Begründung Widerspruch einlegen und dies einem Rechtsanwalt überlassen.
ihr Widerspruch wäre bereits erfolgreich, wenn das Verfahren eingestellt wird, weil dann die beruflichen Folgen abgewendet sind.
Die Kosten für das Verfahren und den Anwalt werden Sie nur erstattet bekommen, wenn ein Freispruch erfolgt.
Deshalb wäre eine RS Versicherung gut