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Einsatzfahrzeug behindert - Erfolgsaussicht Widerspruch gegen Bußgeldbescheid

| 9. Oktober 2022 12:48 |
Preis: 45,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Zusammenfassung

Ein vorläufiger Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt sich immer, weil er zunächst kostenfrei ist und nach Prüfung der Aktenlage zurückgenommen werden kann. Im Gerichtstermin bestehen aber oft gute Möglichkeiten, gem. § 47 Abs. II OWiG eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.

Mein Sohn befuhr mit einem Transporter seiner Firma die Autobahn welche in dem betreffenden Bereich lediglich zweispurig war. Um eine längere Kolonne langsam fahrender LKW zu überholen wechselte er auf die linke Fahrspur. Nachdem er nach einigen überholten Fahrzeugen wieder auf die rechts Spur wechselte, wurde er von einem Polizeiwagen mit Blaulicht und Martinshorn überholt. Eine Polizeibeamtin fotografierte ihn bei dem Überholvorgang.

Das Martinshorn konnte er erst hören, als das Polizeifahrzeug direkt neben ihm war. Der Bulli hat keinen Rückspiegel, weil er hinten keine Fenster hat. Mein Sohn hatte keine Musik an und sogar die Fenster geöffnet, weil es an dem Tag recht warm war. Obwohl er während der Fahrbahnwechsel und auch zwischendurch die Seitenspiegel benutzte, konnte er ein Polizeifahrzeug weder sehen noch hören.

Diesen Umstand und auch die Tatsache, dass er selbstverständlich sofort den Weg frei gemacht hätte, da es ja unter Umständen um Menschenleben gehen könne, machte er bei seiner Anhörung zum Bußgeldbescheid deutlich. Leider erfolglos. Strafe 320 €, vier Wochen Fahrverbot und 2 Punkte. Ihm bliebe jetzt nur Widerspruch einzulegen um die Strafe, welche ihm ohne weiteres den Job kosten könnte, abzuwenden.

Meine Frage lautet also, sind solche Widersprüche sinnvoll und wie kann man die Erfolgsaussichten einschätzen ? Als Beweis wird die Aussage einer Polizeikommissarin und eines Polizei Hauptkommissars sowie das Foto aufgeführt.

Vielen Dank im Voraus

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider sind Sie bzw. Ihr Sign bereits in die Polizeifalle getappt, indem Sie vor Akteneinsicht Aussagen gemacht haben und damit den Grundstein für einen Mißerfolg bzw. sogar eine Verschlechterung der Geldbuße gelegt haben.

Denn ein Spurwechsel ohne etwas sehen zu können kann Ihnen böse ausgelegt werden. Wenn der Bulli keinen Rückspiegel und hinten keine Fenster hat muß es einen zweiten Außenspiegel geben.

Sie sollten in jedem Fall Widerspruch einlegen, die Erfolgsaussichten kann man allerdings erst einschätzen, wenn die Akte analysiert wurde.

Vorher sollten Sie KEINE Begründung mehr abgeben, denn die Bußgeld- Verwaltungsbehörden prüfen den Bußgeldbescheid bzw. Widersprüche und deren Begründung sowieso nicht sondern geben alles an die Gerichte ab.

Dort bestehen durchaus Aussichten auf Erfolg, wenn Sie gut vertreten sind und die Erklärung abgestimmt wird. Lassen Sie sich deshalb nicht auf eine Internet-Kanzlei ein, die die Fälle ebenfalls nur schematisch und nicht individuell behandelt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 9. Oktober 2022 | 14:43

Sehr geehrter Herr Müller Roden,

die Aussage, im Seitenspiegel nichts gesehen zu haben, bezog sich lediglich auf das Polizeifahrzeug, welches zu dem Zeitpunkt offensichtlich noch nicht sichtbar war. Selbstverständlich verfügt das Fahrzeug auch über einen zweiten Außenspiegel.

Meine Nachfrage lautet wie folgt. Sollten wir Ihrer Ansicht nach jetzt unbegründet Widerspruch einlegen und würde man im Falle eines erfolgreichen Verfahrens die Kosten für das Verfahren und den Anwalt von der Behörde erstattet bekommen ?

Vielen Dank im Voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Oktober 2022 | 14:51

Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:

Sie sollten fristgerecht und ohne weitere Begründung Widerspruch einlegen und dies einem Rechtsanwalt überlassen.

ihr Widerspruch wäre bereits erfolgreich, wenn das Verfahren eingestellt wird, weil dann die beruflichen Folgen abgewendet sind.

Die Kosten für das Verfahren und den Anwalt werden Sie nur erstattet bekommen, wenn ein Freispruch erfolgt.

Deshalb wäre eine RS Versicherung gut

Bewertung des Fragestellers 10. Oktober 2022 | 05:38

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