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Einreise trotz Vorstrafe

15. Dezember 2019 20:42 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


21:33

Ich möchte gerne in den Ferien nach Florida .
Ich habe vor 3 Monaten eine einjährige Bewährungsstrafe ( auf 2 Jahre)
bekommen und möchte nun trotzdem meine Urlaub dort machen.
Kann ich das über ESTA oder muss ich zum Konsulat und wie sind meine Aussichten
überhaupt fahren zu dürfen?
mfg

Eingrenzung vom Fragesteller
15. Dezember 2019 | 20:56
15. Dezember 2019 | 21:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Sie können davon ausgehen, wenn die Straftat keinen Bezug zu den USA hatte, das die Behörden in den USA keine Kenntnis von Ihrer Verurteilung in Deutschland haben. Sie würden also nur dann Kenntnis davon erlangen, wenn Sie diese offenlegen würden.

Wollten Sie die Sache "sauber" regeln, so wäre die Vorstrafe auf jeden Fall offenzulegen und dann mit den Behörden zu klären, ob Sie ein Touristenvisum erhalten.

In aller Regel führen Verurteilung wegen Mord, Totschlag oder Vergewaltigung zu einer Ablehnung des Antrags.

Aus meiner Sicht führt Ihre Verurteilung, zumal sie zur Bewährung ausgesetzt wurde, zu keiner Ablehnung des Antrages. Diese sollte also, damit Sie auf der sicheren Seite sind, offen gelegt werden.

Auf der anderen Seite bleibt das Risiko einer Aufdeckung, dies hatte ich eingangs erwähnt, eher gering. Hier müssen Sie abwägen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 15. Dezember 2019 | 21:21

Welcher Weg ist anzuraten ESTA oder Konsulat?
mfg
und vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Dezember 2019 | 21:33

Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.

Sie sollten erst eine Bewerbung über ESTA anstreben, wird diese abgelehnt, können Sie immer noch über das Konsulat gehen.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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