Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Einbürgerunsantrag umstellen

10. Juli 2025 22:52 |
Preis: 30,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe vor zwei Jahren in Niedersachsen einen Einbürgerungsantrag gestellt. Nach einem Jahr wurde ich aufgefordert, einen neuen BAföG-Bescheid nachzureichen, was ich zunächst nicht konnte, da mir Punkte fehlten. Im darauffolgenden Semester habe ich die Punkte nachgeholt und wieder BAföG erhalten.

Jetzt werde ich mich zum 03.07. in NRW anmelden (Termin für die Ummeldung an der Uni am 21.07.). Gleichzeitig habe ich Post an meine alte Adresse in Niedersachsen erhalten, mit der Aufforderung, bis zum 27.07. den BAföG-Bescheid und eine aktuelle Studienbescheinigung einzureichen.

Meine Fragen:

Kann ich meinen laufenden Einbürgerungsantrag nach NRW übertragen, ohne dass er abgelehnt oder hinfällig wird?

Muss ich den Antrag in Niedersachsen zurückziehen und in NRW neu stellen, oder kann das Verfahren einfach übergeben werden?

Muss ich meine neue Adresse aktiv beim Einbürgerungsamt melden, oder geschieht die Adressaktualisierung automatisch durch die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?(also muss ich überhaupt irgendetwas machen?)

Was passiert mit meinem Antrag, wenn ich den Termin zur Ummeldung am 21.07. wahrnehme, die Frist zur Nachreichung der Unterlagen in Niedersachsen aber der 27.07. ist? Wird dies als Problem gesehen?

Gibt es sonst noch etwas, was ich beachten sollte, damit mein Antrag nicht gefährdet wird?

Vielen Dank im Voraus

10. Juli 2025 | 23:14

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie Ihren Wohnsitz von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen (NRW) verlegen, hat dies Auswirkungen auf Ihren Einbürgerungsantrag. Hier sind die relevanten Punkte, die Sie beachten sollten:

1. Übertragung des Antrags nach NRW:
Sobald Sie umziehen und sich ummelden, geht die Zuständigkeit für Ihren Einbürgerungsantrag auf die Einbürgerungsbehörde an Ihrem neuen Wohnort über. Es ist nicht notwendig, den Antrag in Niedersachsen zurückzuziehen und in NRW neu zu stellen. Stattdessen sollten Sie die Behörde in Niedersachsen darüber informieren, dass Sie umgezogen sind, und um die Übertragung Ihrer Akte an die zuständige Behörde in NRW bitten. Es gilt rechtlich, dass die Zuständigkeit auf die neue Ausländerbehörde übergeht und Sie die alte Behörde um die Übersendung Ihrer Akte bitten können.

2. Meldung der neuen Adresse
Sie sollten Ihre neue Adresse aktiv beim Einbürgerungsamt melden. Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt führt nicht automatisch zu einer Aktualisierung Ihrer Adresse bei der Einbürgerungsbehörde. Es ist wichtig, dass Sie die Behörde direkt informieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen aktualisiert werden.

3. Frist zur Nachreichung der Unterlagen:
Da die Frist zur Nachreichung der Unterlagen in Niedersachsen der 27.07. ist und Sie sich am 21.07. ummelden, sollten Sie sicherstellen, dass die geforderten Unterlagen rechtzeitig bei der Behörde in Niedersachsen eingehen. Es könnte sinnvoll sein, die Unterlagen vor Ihrem Umzug einzureichen oder die Behörde über Ihre Situation zu informieren und um eine Fristverlängerung zu bitten, falls dies notwendig ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

(3181)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER