Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen (NRW) verlegen, hat dies Auswirkungen auf Ihren Einbürgerungsantrag. Hier sind die relevanten Punkte, die Sie beachten sollten:
1. Übertragung des Antrags nach NRW:
Sobald Sie umziehen und sich ummelden, geht die Zuständigkeit für Ihren Einbürgerungsantrag auf die Einbürgerungsbehörde an Ihrem neuen Wohnort über. Es ist nicht notwendig, den Antrag in Niedersachsen zurückzuziehen und in NRW neu zu stellen. Stattdessen sollten Sie die Behörde in Niedersachsen darüber informieren, dass Sie umgezogen sind, und um die Übertragung Ihrer Akte an die zuständige Behörde in NRW bitten. Es gilt rechtlich, dass die Zuständigkeit auf die neue Ausländerbehörde übergeht und Sie die alte Behörde um die Übersendung Ihrer Akte bitten können.
2. Meldung der neuen Adresse
Sie sollten Ihre neue Adresse aktiv beim Einbürgerungsamt melden. Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt führt nicht automatisch zu einer Aktualisierung Ihrer Adresse bei der Einbürgerungsbehörde. Es ist wichtig, dass Sie die Behörde direkt informieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen aktualisiert werden.
3. Frist zur Nachreichung der Unterlagen:
Da die Frist zur Nachreichung der Unterlagen in Niedersachsen der 27.07. ist und Sie sich am 21.07. ummelden, sollten Sie sicherstellen, dass die geforderten Unterlagen rechtzeitig bei der Behörde in Niedersachsen eingehen. Es könnte sinnvoll sein, die Unterlagen vor Ihrem Umzug einzureichen oder die Behörde über Ihre Situation zu informieren und um eine Fristverlängerung zu bitten, falls dies notwendig ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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