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Einbürgerung/Urkundeüberprüfung

24. Juni 2023 20:57 |
Preis: 30,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren

Vor acht Monaten habe ich den Prozess für die Einbürgerung in Wuppertal gestartet. Ich habe die notwendige Dokumente eingereicht und zweimal eine Lohnabrechnung der letzten drei Monaten. Dreimal habe ich Kopien von meiner Geburtsurkunde eingereicht. Einmal wollte sie meine Geburtsurkunde haben, um eine Kopie zu machen, da der Stempel auf die andere Kopien nicht gut lesbar waren. Was ich vorgelegt habe ich zurückbekommen.

Nach sieben Monaten, bekam ich ein Brief von der Behörde. Kurz zusammengefasst, muss ich 650 Euro bezahlen, damit die Behörde eine Urkundeüberprüfung durchführen kann, was noch 6-8 Monaten dauert.

Ich komme aus Kamerun und wohne in Deutschland seit 2012. Ich habe nach meinem Abitur und ein einjähriges Deutschkurs ein Studium Visa bekommen. Damals war ich 18 Jahre alt gewesen. Ich habe hier mein Bachelor und Master absolviert und mache gerade meine Promotion.

Ich verstehe nicht warum die Behörde dieser Prozess jetzt durchführen möchte und warum ich die kosten dafür übernehmen muss. Warum jetzt, obwohl ich schon lange hier wohne. Alle Dokumente, die sie dafür wollen, hatte ich schon beim Visum Antrag in 2012 abgegeben. Jetzt wollen sie Dokumente in Original und ich habe Angst, dass sie diese verlieren und ich nichts dagegen machen kann.

Ich möchte gerne wissen, ob die Behörde dieses Recht haben. Kann ich den Prozess widersprechen??
Ich weiß nicht was ich tun soll oder wie ich anfangen soll.
Noch schlimmer ist, dass ich kann meine Sachbearbeiterin nicht erreichen kann und auf E-mails antwortet niemand.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

30. Juni 2023 | 21:03

Antwort

von


(369)
Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Frage.

Es tut mir leid, dass Sie eine solche Frustration durchmachen. Die Einbürgerung in ein neues Land kann oft ein komplizierter Prozess sein, der viele verschiedene Aspekte beinhaltet, einschließlich finanzieller Verpflichtungen und zeitaufwändiger Verfahren.

In Bezug auf Ihre konkrete Frage, es ist ziemlich üblich, dass die Behörden eine Gebühr für die Überprüfung der Dokumente erheben. Dies geschieht, um die Kosten zu decken, die mit der Verarbeitung Ihres Antrags verbunden sind, einschließlich der Überprüfung Ihrer Dokumente und Ihrer Identität.

Die Behörden verlangen oft die Vorlage von Originaldokumenten, um die Echtheit der Dokumente zu überprüfen und Betrug zu verhindern. Dies kann bei Anträgen, die viele Jahre zurückliegen, ein Problem darstellen, da die Behörden vielleicht nicht die Originaldokumente haben, die Sie damals eingereicht haben.

Wenn Sie Bedenken haben, dass die Behörden Ihre Originaldokumente verlieren könnten, könnten Sie erwägen, eine beglaubigte Kopie der Dokumente anfertigen zu lassen. Beglaubigte Kopien sind Kopien, die von einem Notar oder einer anderen autorisierten Person als genaue Kopien der Originale bestätigt wurden. Sie werden oft als gleichwertig mit den Originaldokumenten angesehen.

Zum Thema Kommunikation, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Sachbearbeiterin zu erreichen, könnten Sie erwägen, einen Brief an die Behörde zu schreiben und Ihre Bedenken auszudrücken oder einen Termin zu vereinbaren, um Ihre Situation zu besprechen.

Ein Widerspruch kann in der Regel nur gegen einen offiziellen Bescheid, d.h. eine formelle Entscheidung oder Anordnung einer Behörde, eingelegt werden. In Deutschland ist das Widerspruchsverfahren ein standardisierter Rechtsweg, der Betroffenen die Möglichkeit gibt, gegen Entscheidungen von Behörden vorzugehen, wenn sie der Meinung sind, dass die Entscheidung ungerecht oder fehlerhaft ist.

Das Widerspruchsverfahren beginnt in der Regel mit der Einreichung eines Widerspruchsschreibens bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. In diesem Schreiben sollten Sie darlegen, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind und welche Änderungen Sie beantragen. Es ist oft eine gute Idee, sich bei der Erstellung dieses Schreibens von einem Anwalt oder einer Rechtsberatungsstelle helfen zu lassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass es in der Regel eine Frist für die Einlegung eines Widerspruchs gibt. In Deutschland beträgt diese Frist in der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Es ist also wichtig, dass Sie so schnell wie möglich handeln, wenn Sie mit einer Entscheidung einer Behörde nicht einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin


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