Guten Morgen,
Ihre Situation ist nachvollziehbar und bedauerlich.
Die Einbürgerungszusicherung, die Sie und Ihr Sohn erhalten haben, bedeutet, dass die Einbürgerung zugesagt wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Eine dieser Bedingungen ist, dass Sie in der Lage sein müssen, für sich selbst und Ihren Sohn zu sorgen, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Es scheint, dass Ihre Sachbearbeiterin der Meinung ist, dass Sie aufgrund Ihres reduzierten Einkommens durch das Krankengeld und der Tatsache, dass Sie auch für Ihre anderen beiden Söhne sorgen müssen, diese Bedingung nicht erfüllen können.
Es könnte möglich sein, dass Sie Ihre finanzielle Situation verbessern können, um die Bedingungen für die Einbürgerung zu erfüllen. Es könnte auch möglich sein, dass Ihr Sohn aufgrund seiner eigenen Umstände einen separaten Antrag auf Einbürgerung stellen kann.
Es ist auch wichtig, dass Sie alle Änderungen in Ihrer Situation, einschließlich des Umzugs Ihrer Lebensgefährtin und Ihres Sohnes, sofort an die Einbürgerungsbehörde melden. Dies kann dazu beitragen, zukünftige Probleme zu vermeiden.
Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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