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Einbürgerung Ablehnung

28. November 2023 02:11 |
Preis: 30,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Hallo,
Ich habe Einbürgerung Zusicherung für mich als Antragsteller zusammen mit meiner 4 Jährige Sohn vor Ca 1 und halb Jahr bekommen.

Seit dem, begang den Entlassung Prozess unser alte Staatsangehörigkeit.
Vor kurz, sind beide Entlassung durch..

Leider dazwischen sind meine Lebensgefährtin von meiner Wohnung ausgezogen natürlich mit der Kind nach andere nachbart Stadt..

Das habe ich leider nicht rechtzeitig an die Behörde mitgeteilt.

Jetzt will oder enfehlt mir meine Sachbearbeiterin , das aus Grund diese Umzug ,Sie werde nicht mehr die Akte meine Sohnes bearbeiten können.

Deswegen, ob ich die Antrag von meine Sohn
ablehnen möchte.

Das wollte ich nicht. Und ich habe Sie (Sachbearbeiterin) gefragt ob es möglich wäre das die Atke meine Sohnes weiter leiten könnten..

Sagt Sie mir das die Anträge untrennbar sind .
Dann habe ich sie Vorschlagt op es sinnvoll wäre das ich der Junge beim mir anmelden soll um die einbürgerung weiter zu machen.

Sagt Sie mir das dann meine Lebensunterhalt nicht mehr ausreichen werd
weil ja dazwischen bekomme ich krankengeld die stwas weniger als meine Lohn ist. Auch weil
ich mit meinem 2 anderen 14 und 18 jährigen Sohn die schon die Deutscher Staatsangehörigkeit besitzen wohnen zusammen,
Deswegen das Lebensunterhalt nicht ausreichend werd.

Also sie lässt mir keine Möglichkeit außer der Ablehnung meiner Sohnes Antrag zu akzeptieren.,
obwohl der Zusicherung und die Entlassung von Bisherige Staatsangehörigkeiten schon vorliegt.
Ich weiß nicht mehr weiter.
Bitte um Ratschlag.
Danke.

Sorry für meine schlechte German.

28. November 2023 | 10:45

Antwort

von


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Guten Morgen,

Ihre Situation ist nachvollziehbar und bedauerlich.
Die Einbürgerungszusicherung, die Sie und Ihr Sohn erhalten haben, bedeutet, dass die Einbürgerung zugesagt wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Eine dieser Bedingungen ist, dass Sie in der Lage sein müssen, für sich selbst und Ihren Sohn zu sorgen, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Es scheint, dass Ihre Sachbearbeiterin der Meinung ist, dass Sie aufgrund Ihres reduzierten Einkommens durch das Krankengeld und der Tatsache, dass Sie auch für Ihre anderen beiden Söhne sorgen müssen, diese Bedingung nicht erfüllen können.
Es könnte möglich sein, dass Sie Ihre finanzielle Situation verbessern können, um die Bedingungen für die Einbürgerung zu erfüllen. Es könnte auch möglich sein, dass Ihr Sohn aufgrund seiner eigenen Umstände einen separaten Antrag auf Einbürgerung stellen kann.
Es ist auch wichtig, dass Sie alle Änderungen in Ihrer Situation, einschließlich des Umzugs Ihrer Lebensgefährtin und Ihres Sohnes, sofort an die Einbürgerungsbehörde melden. Dies kann dazu beitragen, zukünftige Probleme zu vermeiden.

Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Beste Grüße


ANTWORT VON

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