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Eigentumsvobehalt

1. Juli 2022 00:10 |
Preis: 100,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe Anfang Mai einen neuen Mitarbeiter eingestellt.
Lief Anfangs ganz gut, klar er ist neu.
Dann Ende Mai war er plötzlich "krank". Hat mir dann gesagt, dass seine Freundin Suizid Äußerungen gemacht hat.
Ich telefoniere noch rum mit LRA, GESA, sozial psychologischem Dienst usw., weil er sie in keiner Einrichtung unterbringen konnte.
Ok erfolglos.

Nach über einer Woche kam er dann doch wieder auf Arbeit.
Alles schien wieder normal.
Ende letzter Woche hatte ich ihn gebeten, das Lager und einen weiteren wichtigen Raum zu wischen und ein Kollege hat ihn auf einen Fehler aufmerksam gemacht.

Letzten Montag die Nachricht er wäre Krank, hat Darm.
Auf meine Frage, ob ich denn am nächsten Tag wieder mit ihm rechnen könne, wurde er beleidigend:
"Als Chef bist du eine Katastrophe " oder "in meinem Umgang mit meinen Mitarbeitern kann einem nur schlecht werden"..

Ich hab ihm sofort fristlos gekündigt.

Viel gesagt, wenig gefragt.

Kurzum, er händigt mir den Firmenschlüssel und die Fernbedienung für die Tore seit Montag nicht aus! Und hat somit Zugang zum gesamten Firmengelände.
Den Code der Alarmanlage für das Büro habe ich zwar geändert. Aber er hat trotzdem noch Zugang diversen anderen wichtigen Räume.

Ich habe ihn mehrfach per App und telefonisch aufgefordert die Sachen zurückzugeben und war mehrfach erfolglos bei ihm zu Hause.

Ellenlange Rede: was kann ich tun?

1. Juli 2022 | 00:42

Antwort

von


(874)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Arbeitnehmer hat an Firmenschlüssel und die Fernbedienung kein Zurückbehaltungsrecht.
Tut der Arbeitgeber sein Herausgabeverlangen kund, hat der Arbeitnehmer diese herauszugeben.
Die Pflicht zur Herausgabe ist eine Bringschuld, so dass der AN die Schlüssel etc. herbeibringen muss.

1. Sie sollten dem AN eine letzte Aufforderung zur Herausgabe mit einer Frust von 10 Tagen setzen.
Dieses Schreiben versenden Sie per (Einwurf-) Einschreiben.
In diesem Schreiben können Sie sich weitere Schadensersatzansprüche vorbehalten, die entstehen, wenn die Schlüssel nicht herausgegeben werden wie etwas Austausch des Schlosses etc.
Noch mehr Eindruck macht es, wenn das Schreiben von einem Anwalt kommt.

2 Nach erfolglosem Fristablauf bleibt Ihnen nichts weiter übrig als auf Herausgabe zu klagen.

Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


ANTWORT VON

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