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Ehe

26. März 2023 21:22 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Hallo, ich möchte fragen wie das mit dem Unterhalt nach einer Scheidung ist und im Trennungsjahr. Besteht ein Unterhaltsanspruch mir gegenüber bei unter 2 Jahren Ehe in der Europäischen Union? Zum Beispiel weil der Ex-Gatte krank ist und nicht arbeiten gehen kann? Wenn ich neu heirate nach der Scheidung muss ich dennoch kranken Partner Unterhalt zahlen? Kann man vereinbaren, dass man den Unterhalt diesen nicht zahlen muss? Und was passiert wenn man im Ausland ist?
Danke.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

nach § 1572 BGB muss Unterhalt bezahlt werden, wenn der Partner wegen Krankheit Erwerbsunfähig ist.
Sie müssen auch dann dem Kranken zahlen, wenn Sie neu heiraten. Nur wenn der Kranke neu heiratet, müssen Sie nicht mehr zahlen.

Grundsätzlich kann vor einem Notar vereinbart werden, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss. Das gilt aber nicht, wenn der kranke Partner dadurch zum Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld wird.

Wenn Sie im Ausland sind, werden die ausländischen Behörden mit der Vollstreckung beauftragt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 26. März 2023 | 22:00

Hallo, danke, mir war bei der Fragestellung vor allen Dingen wichtig ob die Ansprüche in Bezug auf den Unterhalt auch dann gelten wenn die Ehe weniger als 2 Jahre hielt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. März 2023 | 22:01

Ja, die gelten auch dann.

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