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Efeu Treppenaufgang

3. Juli 2023 15:37 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich wohne zur Miete und man kann meine Wohnung über eine Außentreppe erreichen (einziger Zugang). An der Außentreppe rankt sich eine vom Vermieter geplanzte Efeuplanze hoch, deren Äste immer weiter in meinen Treppenaufgang ragen und einer der beiden Handläufe ist bereits vollkommen überwuchert.
Meine Frage: Wer ist für das Rückschneiden des Efeus verantwortlich? Im Mietvertrag konnte ich diesbeszüglich nichts finden.
Falls ich als Mieter dafür zuständig sein sollte: Darf ich die Pflanze dann komplett entfernen?

Danke und viele Grüße

3. Juli 2023 | 15:58

Antwort

von


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Guten Tag,

zunächst wird zu prüfen sein, ob im Mietvertrag die Verpflichtung zur Freihaltunhg bzw. -machung des Wohnungsaufganges dem Mieter übertragen worden ist. Sollte das gegeben sein, werden Sie als Mieter daher für einen entsprechenden Beschnitt sorgen müssen. Das Efeu vollständig zu entfernen, sollten Sie nicht ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen, weil es offenbar ausreicht, das Gewächs entsprechend zu beschneiden.

Sofern der Mietvertrag keine entsprechende Regelung enthält, ist es Sache des Vermieters, den früher ungehinderten und jetzt behinderten Zugang zur Mietwohnung wiederherzustellen. In diesem Fall fordern Sie den Vermieter unter Setzung einer entsprechenden Frist auf. Verstreicht diese, können Sie mit Hilfe einer Mietminderung entsprechenden Druck ausüben.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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