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EU_burger MElderecht

29. Januar 2007 13:42 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

hallo seit 40jahre lebe in deutschland aufendhaltserlaubnis Unbefriestet seit 5jahre habe mich in holland angemeltet nun habe ich ein Doppelwohnsits mus ich ihn auch in deutschland melden? Ich wohne mehr als 180tage in holland und den rest in deutschland ich habe eine wohnung und bankkonto in deutschland danke

Goedemiddag!

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:

Gemäß § 15 Abs. 1 MeldeG-BW müssen Sie sich im Falle des Bezuges einer Wohnung innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden.

Von der Meldepflicht ausgenommen sind nur Ausländer, die nicht länger als einen Monat zuziehen (§ 21 II Nr. 3 MeldeG-BW).

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen/
Tot ziens!

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

Rückfrage vom Fragesteller 30. Januar 2007 | 15:31

hallo herr Steineger sie haben meine frage nicht verstanden Muss ich mein Doppelwohnsits in deutschland bei die behorte angeben .Verliere ich dan meine Aufendhaltserlaubnis weil ich auch in Holland wohne ??? vielen dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Januar 2007 | 14:43

Vielen Dank für die Klarstellung.

Die Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG ) erlischt, wenn der Ausländer aus ei-nem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist. (51 I Nr. 6 AufenthG).

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz verlagern, könnte dies angenommen werden.

Sie sollten unbedingt einen Kollegen für den Bereich Ausländerrecht aufsuchen, um die Situation konkret zu klären.

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