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Drohnenflug Wohngebiet

28. Juli 2021 18:47 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Hallo,

unser Nachbar hat eine Drohne unter 250g, die DJI MINI 2 mit Kamera, und fliegt damit wiederholt und minutenlang über unser Wohngebiet.

Wir und auch andere Nachbarn haben ihn aufgefordert das sein zu lassen. Ich hatte sogar mit der Polizei telefoniert, die sich aber auch nicht im Detail auskennt. Er will weiter fliegen, macht nach seinen eigenen Angaben keine Fotos aber Filme! Wir fühlen uns extrem in unserer Privatsphäre gestört. Jetzt teilte er uns erneut mit, dass er das darf und dies auch heute der Polizei mitgeteilt hat. Er will uns anzeigen, wenn wir uns nochmal beschweren. Laut Internet Recherche sind wir im Recht. Was sollen wir jetzt tun? Welche Rechte haben wir?

Lieben Dank für eine verbindliche Auskunft.

Beste Grüße

Manuela

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall dürfte § 21h Absatz 3 Nr. 7 LuftVO einschlägig sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21h.html

Demnach darf er über Wohngrundstücke nur fliegen, wenn der berechtigte Nutzer des Grundstücks ihm dies erlaubt. Für die Straßen zwischen den Wohngrundstücken gilt diese Einschränkung nicht.

Die Angabe "über unser Wohngebiet" ist da sehr ungenau. Denn das Wohngebiet besteht nicht nur aus den Grundstücken mit den Häusern darauf, sondern auch aus Straßen zwischen den Häusern.
Sie können ihn vor dem Amtsgericht auf Unterlassung verklagen. Die Klage ist aber nur erfolgreich, wenn Sie ihm nachweisen können, dass er über das von Ihnen genutzte Grundstück fliegt.

Solange wie Sie die Flugbahn nicht genau vermessen und dokumentiert haben, wird er sich immer damit herausreden können, dass er nur über den Straßen zwischen den Grundstücken geflogen ist. Dies hätte dann die Folge, dass Sie die Unterlassungsklage verlieren würden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 28. Juli 2021 | 20:33

Vielen Dank für Ihre Antwort. Natürlich sind zwischen den Häusern Straßen und ein Nachweis wäre wohl nur durch Filmen der Drohne möglich. Würde es denn trotzdem irgendeinen Sinn machen die Polizei zu rufen bei einem erneuten Flug oder kann man sich das sparen?

Beste Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juli 2021 | 21:28

Sehr geehrter Fragesteller,

die Polizei kann hier nicht mehr leisten als andere auch. Die Polizisten beobachten, ob die Drohne über Ihr Grundstück oder über der Straße vor Ihrem Grundstück fliegt und sagen später vor Gericht als Zeugen aus.

Mit freundlichen Grüßen

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