Ist es erlaubt Drohnenaufnahmen, die gegen Drohnengesetze verstoßen, auf Instagram im kommerziellen Zwecke zu veröffentlichen, wenn die Aufnahmen nicht von uns selber gemacht worden sind? Wir haben eine externe Firma für Videos eingestellt, welche eventuell nicht die nötigen Genehmigungen für ihre Flüge hat und uns ihre Videos trotzdem verkauft.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für illegale Aufnahmen kann nicht nur der Ersteller haftbar gemacht werden, sondern auch derjenige, der sie veröffentlicht. Sie können dann auf Beseitigung und Unterlassung als so genannter Störer kostenpflichtig in Anspruch genommen werden. Insofern sollten Sie sich von der Firma ausdrücklich bestätigen lassen, dass es sich um rechtmäßige Aufnahmen handelt und die Firma Sie von allen Ansprüchen Dritter freistellt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Rückfrage vom Fragesteller17. November 2022 | 13:23
Was wäre die Strafe als Störer?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt17. November 2022 | 14:14
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Das ist kaum zu beziffern, denn es hängt davon ab, welche Rechte durch den Flug verletzt wurden. In Betracht kommen vor allem Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte. Entscheidend ist also, was auf dem Video zu sehen ist und ob evt. mehrere Personen oder Unternehmen durch den Inhalt in ihren Rechten betroffen sind. Insgesamt wird es sich vermutlich im niedrigen vierstelligen Bereich je abgemahnter Rechtsverletzung bewegen.
Ein Bußgeld für den unerlaubten Drohnenflug an sich würde dagegen nur die externe Firma treffen.