Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Selbst wenn ein Bootsliegeplatz als Privatgrundstück betrachtet werden könnte, wovon ich nicht ausgehe wäre die Aufnahme der Bilder zumindest nach dem LG Frankfurt von der sog. Panoramafreiheit umfasst. Diese besagt, dass Fotos, welche vom öffentlichen Raum aus gemacht wurden zulässig sind. Dies gilt, laut LG Frankfurt auch für den Luftraum. Hier kommt noch hinzu, dass der Vermieter selbst (also der Eigentümer des Grundstücks) diese Lichtbilder genehmigt hat.
Anders sieht es lediglich aus, wenn auf den Bildern Personen zu sehen sind. Für die Ablichtung benötigt er dann eine Genehmigung der Personen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Rebbert
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Sehr geehrter, Ok, aber es gibt ja ein generelles Fliegerverbot für Drohnen über Privatgrundstück, wenn ich ein Haus gemietet haben, kann dann die Eigentümer, ohne mich darüber zu informieren, ein Genehmigung geben, hat er nicht diese Recht zusammen mit den Vermietung, laut neuer nationaler Regelung in der deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21h wird geregelt, daß alle Drohnen mit Kamera nicht über Wohngrundstücken fliegen dürfen sofern der Eigentümer (oder Nutzungsberechtigte – z.B. der Mieter / Pächter) nicht ausdrücklich zustimmt abgegeben?
Sehr geehrter Fragesteller,
ihre Nachfrage hinsichtlich der Erlaubnis von Überflügen möchte ich wie folgt beantworten:
Es ist korrekt, dass Wohngrundstücke nur unter bestimmten Voraussetzungen oder mit der Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten überflogen werden dürfen.
Das trifft jedoch auf Ihre Situation nicht zu, da es sich nicht um ein Wohngrundstück sondern um einen privaten Hafen handelt. Es ist daher nicht von Ihrer, noch von der Zustimmung des Eigentümers abhängig ob das Grundstück überflogen werden darf.