Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
1. Warum wird in keinen Medien, dieses schliesst das Gesundheitsministerium, die Nachrichten, das Robert Koch Institut mit ein, auf die Wichtigkeit von Masken hingewiesen?
In China wissen wir seit 2 Monaten, wie wichtig es ist, dass JEDER Masken trägt, damit das Virus
nicht unnötig verbreitet wird und in Deutschland (auch in Europa) interessiert das keinen?
JEDE Nachrichtensendung sollte einblenden, wie wichtig Masken sind, das Gesundheitsministerium sollte für jeden Bürger kostenlos Masken zur Verfügung stellen!
Sowohl die öffentlich-rechtlichen als auch privaten Medien- und Rundfunkanstalten genießen in der Bundesrepublik umfassende Pressefreiheit. Sie können daher über die Angelegenheit berichten, müssen dies jedoch nicht und können im Rahmen der Gesetze ihr Programm frei ausgestalten. Sie haben die Freiheit, Anregungen hinsichtlich der Programmgestaltung an die Medien-/Rundfunkanstalten zu richten - diese können jedoch ihren redaktionellen Inhalt selbst frei bestimmen.
2. Geniesst Herr Spahn in seiner Position Immunität? Oder kann er für sein Handeln zur Verantwortung gezogen werden?
Die Todesfälle und Erkranken darf sich Herr Spahn ganz groß auf die Brust schreiben, hätte er nicht mit seinem hämischen Grinsen diesen Virus so verhamlost, hätte man deutliche Sicherheitsvorkehrungen treffen können.
Das Virus ist seit 2.5 Monaten unterwegs und Deutschland handelt jetzt? Die Regierung hätte vor 60 Tagen handeln müssen.
Nein, Regierungsmitglieder genießen in diesem Rahmen keinerlei Immunität. Jedes Regierungsmitglied kann bei Vorliegen einer Straftat strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Nun die ernstgemeinte Frage:
Wie kann das Deutsche Volk die Politiker, die für die jetzige Situation verantwortlich sind, zur Rechenschaft ziehen?
Anzeige? Gericht?
Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat könnte eine Strafanzeige erstattet werden. Die Ermittlungsbehörden hätten dann die Amtspflicht, den Sachverhalt auszuermitteln und ggf. zur Anklage zu bringen, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht.
Im Wege eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann zudem die öffentliche Hand zum Einschreiten gezwungen werden, wenn sie entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht ausreichend tätig wird.
Wie kann dafür Sorge getragen werden, dass diese Personen nie wieder solche Position halten
dürfen?
Dies kann letzten Endes nur das Volk durch sein Abstimmungsverhalten beeinflussen.
Wie kann man die Medien zwingen, über die Gefahren aufzuklären, speziell das Tragen der Masken?
Wie bereits oben geschildert, haben die Medien-/Rundfunkanstalten umfassende Freiheit im Rahmen ihrer Berichterstattung, sodass insofern rechtliche Schritte nicht möglich sind.
Ansprechpartner wäre für die Aufklärung vielmehr die öffentliche Hand, die ggf. im Wege eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zum Handeln gezwungen werden müsste, wenn diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Ansprechpartner wäre für die Aufklärung vielmehr die öffentliche Hand, die ggf. im Wege eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zum Handeln gezwungen werden müsste, wenn diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Wer könnte dieses Verfahren anregen?
Sehen Sie hier eine Verpflichtung zum Handeln?
Wenn ja könnten wir dieses Verfahren anstoßen?
Wenn nein tut es mir leid für die Deutschen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Das Verfahren könnte jedenfalls jeder anregen, der in seinen Rechten selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen ist.
Selbstverständlich hat die öffentliche Hand die Verpflichtung zum Handeln. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht hinreichend nachkommt, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -