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Darf man sich Spezialist nennen?

4. September 2015 09:51 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Hallo,
wir haben einen KFZ-Betrieb mit 10 Mitarbeitern, unsere Hauptmarke ist Peugeot.
Wir haben uns zusätzlich neben anderen Marken speziell noch auf Citroen spezialisiert.
Das man weder mit Logo, noch mit Schriftzug werben darf ist uns bekannt, allerdings stellt sich die Frage ob man sich Spezialist nennen darf ("Citroen Spezialist"), ohne Verwendung von Logo oder eingetragenen Markenzeichen.
Es soll nur zum Ausdruck bringen, dass wir Citroen reparieren, uns sehr gut mit den Modellen auskennen und sowohl Neuwagen, als auch Gebrauchtwagen dieser Marke verkaufen.

Schon einmal vielen Dank für die Antwort.

4. September 2015 | 12:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Die Bezeichnung ist durchaus zulässig. Sie müssen aber im Zweifel beweisen können, dass Sie über überdurchschnittliche Fähigkeiten und Kenntnisse im Bereich dieser Automarke verfügen. Auch dürfen Sie nicht den Eindruck erwecken, als sei die Bezeichnung von Citroen verliehen oder anerkannt worden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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