Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich selbst fliege DJI Mavic Zoom.
Meiner Ansicht nach gibt es keinen Grund, weshalb die Daten aus Aeroscope nicht vor Gericht verwendet werden können, um sich zu entlasten.
Das Gericht müsste ernsthafte Zweifel an der Validität von Aeroscope haben. Dafür gibt es aber keinerlei Anhaltspunkte.
Es kann dabei keinen Unters hier machen, ob es sich um kleine oder große Verstöße handelt.
Etwas anderes kann sein, wenn etwa Polizeibeamten als Zeugen aussagen, dass die Drohne sicher nicht in der von Aeroscope angegebenen Höhe gewesen sein kann. Aber selbst in diesem Fall würde die Staatsanwaltschaft die Beweislast tragen, dass die Daten falsch waren.
Die Daten sind also verwertbar und gerichtsfest
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
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