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DJI Aeroscope, Messungen 'gerichtsfest'?

25. Juli 2022 17:14 |
Preis: 70,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Der Drohnenhersteller DJI bietet ein System namens Aeroscope an, mit welchem die Kommunikation zwischen Drohnen und dem Steuergerät "mitgelesen" werden kann. Sprich, damit können die Flugdaten der Drohne wie Geschwindigkeit, Höhe und Standortdaten wie sie von der Drohne kommuniziert werden erfasst.

Dieses wird bspw. von der Luftaufsicht oder an Flughäfen eingesetzt.

Es existieren dazu zwei Standpunkte, ausgehend von einer gefestigten Meinung eines Diskussionsteilnehmers, dass die so gewonnenen Daten nicht "gerichtsfest" sind, da es sich um ein Überwachungsgerät des Herstellers ohne Zulassung, Eichung etc handelt.

Die andere Sichtweise ist, dass diese Daten vermutlich nur dann in Zweifel gezogen werden können, wenn es sich um marginale Verstöße handelt. Also beispielsweise die Drohne auf 125m Höhe geflogen wurde, bei erlaubten 20. Die Daten aber vermutlich sehr wohl verwendbar sind, wenn es sich um massive Verstösse gegen die für Drohnenflüge geltenden Regularien handelt. Also wenn z.B. in 450m Höhe geflogen wird. Dafür spricht m.E., dass die (teure) Technik behördlich verwendet wird, was widersinnig wäre, wenn das ganze nicht verwertbar ist.

Ich hätte dazu gerne eine Einschätzung, gerne auch von einem mit Drohnenzusammenhängen vertrauten Anwalt, muss aber nicht sein. Vielleicht gibt es auch aus anderen Rechtsgebieten Beispiele, die zu der Einschätzung herangezogen werden können. Und wie ist das Argument mit Radaranlagen/Strassenverkehr zu bewerten?


Einsatz editiert am 25.07.2022 17:51:03

25. Juli 2022 | 18:01

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich selbst fliege DJI Mavic Zoom.

Meiner Ansicht nach gibt es keinen Grund, weshalb die Daten aus Aeroscope nicht vor Gericht verwendet werden können, um sich zu entlasten.

Das Gericht müsste ernsthafte Zweifel an der Validität von Aeroscope haben. Dafür gibt es aber keinerlei Anhaltspunkte.

Es kann dabei keinen Unters hier machen, ob es sich um kleine oder große Verstöße handelt.

Etwas anderes kann sein, wenn etwa Polizeibeamten als Zeugen aussagen, dass die Drohne sicher nicht in der von Aeroscope angegebenen Höhe gewesen sein kann. Aber selbst in diesem Fall würde die Staatsanwaltschaft die Beweislast tragen, dass die Daten falsch waren.

Die Daten sind also verwertbar und gerichtsfest

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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