Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
In der Tat unterliegen Sie nicht der DFB-Gerichtsbarkeit, auch gibt es in Deutschland keine Sippenhaft.
Das Problem ist schlicht, dass der Verein Ihren Vertrag aufgrund der Verbandsstrafe nicht erfüllen kann, es also ein schlichte Unmöglichkeit ist. Der Vertrag lautet auf Einlaß in einen bestimmten Bereich des Stadions, dieser Bereich ist allerdings wegen der Verbandsstrafe gesperrt. Daher ist es dem Verein unmöglich, Sie da hineinzulassen.
Die spannende Frage ist aber, ob diese DFB-Verbandsstrafe tatsächlich eine Unmöglichkeit für den Verein verursacht. Dazu gibt es (noch) kein Urteil eines Zivilgerichts. Das Amtsgericht Cottbus hat in einem ähnlichen Fall dem Dauerkarten-Inhaber doch noch Zutritt zum Stadion gewährt, allerdings gab es da wohl noch weitere Plätze in anderen Bereichen des Stadions.
Daher würden Sie Neuland betreten. Sie könnten bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes eine einstweilige Verfügung auf Zutritt beantragen, das geht ohne Anwalt und mündlich zur Niederschrift bei der dortigen Antragsstelle. Ob Sie damit Erfolg haben werden, kann aber mangels Präzedenzfälle nicht vorhergesagt werden.
Höheren Schadensersatz können Sie leider auf keinen Fall verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Was würde mich das denn beim Amtsgericht Kosten wenn ich eine Einstweilige Verfügung erwirken möchte? Und gegen wem müsste ich diese richten? Gegen Eintracht Frankfurt oder den DFB?
Sehr geehrter Ratsuchender,
es würden 1,5 Gerichtsgebühren = 52,5 € anfallen.
Der Antrag wäre gegen die Eintracht als Hausherr und Vertragspartner zu richten.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt