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DFB Sportgericht Zuschauerausschluß

| 30. September 2016 01:32 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Ich besitze eine Dauerkarte für die Bundesliga Spiele von Eintracht Frankfurt. Nach den Auschreitungen beim DFB Pokal Spiel in Magdeburg verhängte das DFB-Sportgericht gegen den Verein ein Zuschauer Teilauschluß gegen Bayern München am 15.10.2016.

Da ausgerechnet der der Bereich des Stadion von den Teilauschluß betroffen ist, darf ich das Spiel nicht besuchen. Da das Spiel ausverkauft ist ,habe ich auch keine Möglichkeit mir ein Ticket in einem anderen Bereich zu kaufen. Die Eintracht wird wahrscheinlich wie schon bei anderen Verbandstrafen das Spiel anteilig 1/17 des Dauerkartenpreises ersetzen. Das wären in meinen Fall 6,12€.

In den AGBs steht aber das die Dauerkarte zu den Besuch zu 17 Bundesliga Spielen berechtigt. Eine Klausel die eine Ausnahme bei Verbandsstrafen regelt konnte ich nicht finden. Daher ist meine Frage ist es möglich sich Gerichtlich den Zugang zum Stadion zu erklagen sprich eine Einstweilige Verfügung zu erwirken oder einen hören Schadensersatz zu bekommen.

Denn meiner ansicht nach unterliege ich nicht der Gerichtsbarkeit des DFB noch war ich beim Spiel in Magdeburg anwesend oder habe sonst irgend einen Verstoß gegen die Stadionordnung begangen. Ich bin mir auch sicher das es in Deutschland keine Sippenhaft oä gibt.

30. September 2016 | 03:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

In der Tat unterliegen Sie nicht der DFB-Gerichtsbarkeit, auch gibt es in Deutschland keine Sippenhaft.

Das Problem ist schlicht, dass der Verein Ihren Vertrag aufgrund der Verbandsstrafe nicht erfüllen kann, es also ein schlichte Unmöglichkeit ist. Der Vertrag lautet auf Einlaß in einen bestimmten Bereich des Stadions, dieser Bereich ist allerdings wegen der Verbandsstrafe gesperrt. Daher ist es dem Verein unmöglich, Sie da hineinzulassen.

Die spannende Frage ist aber, ob diese DFB-Verbandsstrafe tatsächlich eine Unmöglichkeit für den Verein verursacht. Dazu gibt es (noch) kein Urteil eines Zivilgerichts. Das Amtsgericht Cottbus hat in einem ähnlichen Fall dem Dauerkarten-Inhaber doch noch Zutritt zum Stadion gewährt, allerdings gab es da wohl noch weitere Plätze in anderen Bereichen des Stadions.

Daher würden Sie Neuland betreten. Sie könnten bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes eine einstweilige Verfügung auf Zutritt beantragen, das geht ohne Anwalt und mündlich zur Niederschrift bei der dortigen Antragsstelle. Ob Sie damit Erfolg haben werden, kann aber mangels Präzedenzfälle nicht vorhergesagt werden.

Höheren Schadensersatz können Sie leider auf keinen Fall verlangen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 30. September 2016 | 04:00

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Was würde mich das denn beim Amtsgericht Kosten wenn ich eine Einstweilige Verfügung erwirken möchte? Und gegen wem müsste ich diese richten? Gegen Eintracht Frankfurt oder den DFB?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. September 2016 | 15:14

Sehr geehrter Ratsuchender,
es würden 1,5 Gerichtsgebühren = 52,5 € anfallen.
Der Antrag wäre gegen die Eintracht als Hausherr und Vertragspartner zu richten.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2. Oktober 2016 | 00:41

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