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Couch gekauft, Händler vor Lieferung insolvent,

| 30. Oktober 2011 13:20 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe am 09.07.2011 bei mam limited in der Filiale Huerth fuer € 525,- eine im Laden befindliche Couch gekauft und per EC-Karte bezahlt, Beleg und Rechnung sind vorhanden. Es wurde Abholung durch uns im Oktober vereinbart, die Couch wurde in unserem Beisein als "verkauft" mit einem Schild markiert und abgedeckt. Als wir im Oktober einen Abholtermin vereinbarten wollten, ging niemnad mehr ans Telefon, nach diversen Versuchen haben wir in der Zentrale des Unternehmens in Nagold angerufen und dort erfahren, dass das Unternehmen insolvent ist und ein Insolvenzverwalter benannt ist, der Name des Insolvenzverwalters wurde uns genannt. Die Filiale in Huerth ist leer, saemtliche Moebel der Ausstellung sind entfernt.

Was muessen wir dem Insolvenzverwalter schreiben, um erfolgrecih die Herausgabe unseres Eigentums zu bewirken, und welche Kosten muessen wir selbst fuer die Aussonderung tragen?

30. Oktober 2011 | 14:20

Antwort

von


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61231 Bad Nauheim
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages haben Sie nicht zwangsläufig das Eigentum an der Couch erworben. Sie müssen sich mit dem Verkäufer darüber einig gewesen sein, dass das Eigentum überging und das Möbelhaus die Couch bis zur Abholung verwahrt.

Durch das Anbringen des Schildes Verkauft, hat das Möbelhaus zumindestens nach außen hin dargestellt, dass die Couch nicht mehr verkaufbar ist und andere Käufer sich hier ein recht gesichert haben. Da Sie sich mit dem Möbelhaus über die Abholung verständigt haben, ist aus meiner Sicht, dass Eigentum bereits übergegangen.

Als weitere Vorgehensweise sollten Sie den Insolvenzverwalter anschreiben und die Aussonderung der Couch nach § 47 InsO beantragen. Verweisen Sie hier auf den Kaufvertrag und den Eigentumsübergang. Den Eigentumsübergang belegen Sie dadurch, dass Sie zum einen unter Beweis stellen, dass der Verkäufer ein Verkauft Schild an die Couch angebracht hat und sie sich bereits über die Abholung verständigt haben. Fordern Sie unter Fristsetzung von einer Woche den Insolvenzverwalter auf die Couch zur Abholung bereit zu stellen und den aktuellen Standort mitzuteilen.

Da der Insolvenzverwalter bestrebt ist, die Insolvenzmasse zu mehren, wird er das Aussonderungsrecht nicht kampflos akzeptieren. Hier wäre dann zu überlegen, ob Sie einen Vergleichsbetrag noch investieren, um dann auch in den Besitz der Couch zu gelangen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.

Mit besten Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Bewertung des Fragestellers 30. Oktober 2011 | 18:15

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